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Insolvenz in Eigenverwaltung: So rettest Du Deine Zeitarbeit – Liebe Zeitarbeit

Insolvenz in Eigenverwaltung statt Regelinsolvenz: Wie Du als Personaldienstleister Deine Firma rettest. Rechtsanwalt Jörg Franzke erklärt den Weg raus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung bleibst Du als Geschäftsführer im Amt und steuerst Dein Unternehmen weiter – statt wie bei der Regelinsolvenz vom Insolvenzverwalter faktisch enteignet zu werden.
  • Für Personaldienstleister ist der späteste Zeitpunkt zum Handeln: wenn absehbar wird, dass die Löhne nicht mehr pünktlich fließen. Mitarbeiter sind heute kompromisslos – verspätet sich der Lohn, sind sie am nächsten Tag weg.
  • Rechtsanwalt Jörg Franzke hat seit Einführung der Eigenverwaltung vor 15 Jahren rund 200 Verfahren begleitet. Üblich sind Insolvenzpläne mit Quoten zwischen 5 und 10 Prozent – danach ist Dein Unternehmen entschuldet und läuft weiter.
  • Mit einem Gerichtsbeschluss zur Sozialabgaben-Zahlung lässt sich die gefürchtete Subsidiärhaftung des Auftraggebers vermeiden – ein starkes Signal, das Kunden hält.

Wenn das I-Wort fällt, gehen in Deutschland reflexartig die Rollläden runter. Kunde springt ab, Bank friert ein, Verband schmeißt Dich raus. Mir ist das selbst passiert – ich bin damals in die Regelinsolvenz gerutscht, weil ich nicht wusste, dass es einen anderen Weg gibt. In Episode 885 habe ich mit Rechtsanwalt Jörg Franzke gesprochen, der seit 15 Jahren Unternehmen durch die Insolvenz in Eigenverwaltung führt. Rund 200 Verfahren hat er begleitet. Was wir besprochen haben, hätte ich damals brauchen können – und was Du heute wissen solltest, bevor Du selbst an diesen Punkt kommst.

Was ist Insolvenz in Eigenverwaltung – und wie unterscheidet sie sich von der Regelinsolvenz?

Es gibt in Deutschland zwei Arten von Insolvenz. Die Regelinsolvenz kennst Du: Insolvenzverwalter kommt, Geschäftsführer wird faktisch enteignet, Unternehmen wird abgewickelt oder in Teilen verkauft. Jörg sagt es ganz nüchtern: „Der Unternehmer wird nur noch der Handlanger vom Insolvenzverwalter.” Bei Personaldienstleistern läuft das oft so, dass große Agenturen pauschal 1.000 Euro pro externem Mitarbeiter bieten – und der Laden ist leer.

Die Eigenverwaltung funktioniert komplett anders. Es gibt keinen Insolvenzverwalter. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und ist sozusagen ihr eigener Insolvenzverwalter. Weil das alleine niemand stemmen kann, holt man sich einen Sanierungsberater wie Jörg dazu. Du führst Dein operatives Geschäft weiter, die Kanzlei kümmert sich um den Insolvenzkram. Am Ende steht ein Insolvenzplan – quasi ein Teilzahlungsvergleich. Üblich sind Quoten zwischen 5 und 10 Prozent, danach ist Dein Unternehmen entschuldet. Arbeitnehmer bleiben, Auftraggeber bleiben, der Laden läuft. Punkt.

Wann ist für Zeitarbeitsunternehmen der richtige Zeitpunkt?

Mal ehrlich: Die meisten warten viel zu lange. Tunnelblick, Hoffnung, „irgendwie schaffe ich das”. Jörgs klare Ansage für unsere Branche: „Wenn absehbar ist, dass man die Löhne nicht mehr zahlen kann.” Beim Personaldienstleister ist das der Hauptposten – und absehbar.

Und jetzt kommt der Punkt, der mich bei meiner eigenen Geschichte am meisten geärgert hat: Eine Eigenverwaltung kannst Du nicht einfach selbst beim Gericht beantragen. Das Gericht will sehen, dass Du das kannst. Dazu gehört eine Eigenverwaltungsplanung, eine Finanzplanung, eine saubere Beschreibung des Unternehmens, Krisenursachen, Zielbild. Das ist ein kleiner Businessplan für Dein Verfahren. Ich habe damals meinen Vater als Berater angegeben und dachte, ich kriege das selbst hin. Der Antrag wurde abgelehnt – und ich war in der Regelinsolvenz. Fehler, aus dem Du lernen kannst: Beim ersten absehbaren Lohnproblem – also realistisch kurz vor Monatsende, wenn die Externen am 15. kommen – ist der richtige Moment, einen Spezialisten anzurufen. Nicht erst wenn das Konto schon leer ist.

Wie bleiben Kunden an Bord? Das Thema Subsidiärhaftung

Das ist für uns als Branche der entscheidende Punkt. Normalerweise macht die Insolvenz des Verleihers den Entleiher nervös, weil er über die Subsidiärhaftung für Sozialabgaben einstehen muss. Reflex: Vertrag beenden, raus da.

Jörg macht das anders. Er lässt sich vom Gericht ermächtigen, dass die Sozialabgaben schon im vorläufigen Verfahren gezahlt werden dürfen. Damit entsteht die Subsidiärhaftung gar nicht erst. Mit diesem Beschluss gehst Du als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer zum Kunden und sagst: Guckt mal, wir haben an Euch gedacht. Seine Erfahrung: „Wenn man so einen Beschluss hat, bleiben die Auftraggeber erstmal beim Unternehmen.” Dazu kommen die üblichen Hausaufgaben: neue Bankverbindung vorbereiten, Lieferanten informieren, mit dem Verband sprechen. Vertrauen aufbauen, bevor es jemand anderes zerredet.

Was läuft im Verfahren konkret ab?

Dein Geschäft läuft weiter. Du bist weiter Geschäftsführer, hast Zugriff auf Deine Kunden, kannst Entscheidungen treffen, kannst mit Mitarbeitern reden. Genau das Gegenteil von dem, was ich erlebt habe: Konto eingefroren, keine Infos geben dürfen, von den eigenen Leuten beschimpft werden, weil Du nichts mehr sagen darfst. Diese Ohnmacht – „ein wirklich schlimmes Gefühl, das kann man sich sparen”, sagt Jörg trocken.

Am Ende steht die Gläubigerversammlung mit dem Insolvenzplan. Hier wird abgestimmt. Vorbereitet wird akribisch: Gläubiger werden angeschrieben, Vollmachten eingesammelt, ein Vertreter stimmt im Termin gebündelt ab. Jörgs Bilanz: „Dass eine Abstimmung verrutscht, ist mir in den letzten 100 Verfahren nicht mehr passiert.” Danach: Unternehmen entschuldet, Geschäftsführer führt weiter. Fertig.

Warum ist das in Deutschland immer noch so stigmatisiert?

Diese Frage habe ich Jörg direkt gestellt – auch, weil ich selbst gemerkt habe, wie allein man als Geschäftsführer in so einer Phase ist. Seine Antwort hat mich überrascht: Das ist kein deutsches Problem, das ist weltweit so. In Großbritannien kommst Du nie wieder aus dem Register raus. Deutsche Gesetze sind in Teilen sogar fortschrittlich – das Insolvenzgeld etwa ist weltweit einmalig und rettet unzählige Firmen.

Trotzdem: Die Startups gehen heute viel entspannter damit um, der alte Schlag von Verwaltern stirbt aus, es wird besser. Mein Appell: Lasst die Leute in der Krise nicht allein. Ich weiß aus Zuschriften, dass das für manche Kolleginnen und Kollegen bis in Depression und Burnout führt. Sprecht drüber. Holt Euch Hilfe. Wir brechen uns keinen Zacken aus der Krone, wenn wir zugeben, dass es gerade eng ist. Im Gegenteil – wir machen alle Fehler. Wichtig ist nur, dass wir sie nicht zweimal machen.

Häufige Fragen zur Insolvenz in Eigenverwaltung

Was kostet eine Insolvenz in Eigenverwaltung grob?

Die genauen Kosten hängen vom Einzelfall ab, aber die Logik ist klar: Die Verfahrenskosten werden aus der Masse bezahlt, bevor die Gläubigerquote (meist 5 bis 10 Prozent) ausgeschüttet wird. Entscheidend ist, dass Dein Unternehmen danach entschuldet ist und weiterläuft. Rechne das gegen die Alternative – eine Regelinsolvenz, bei der im Zweifel alles verwertet wird.

Kann ich die Eigenverwaltung alleine beim Gericht beantragen?

Nein. Das Gericht verlangt eine saubere Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan, Beschreibung des Unternehmens, Krisenursachen und Zielbild des Verfahrens. Ohne spezialisierten Sanierungsberater wird der Antrag in der Regel abgelehnt – mir ist das damals selbst passiert, weil ich dachte, ich kriege das in Eigenregie hin.

Was passiert mit meinen externen Mitarbeitern?

In der Eigenverwaltung bleiben die Arbeitnehmer im Unternehmen. Das ist einer der zentralen Unterschiede zur Regelinsolvenz, bei der oft größere Agenturen den Mitarbeiterbestand pauschal übernehmen. Entscheidend ist, dass die Löhne zuverlässig weiter fließen – sonst sind die Leute laut Jörg Franzke „am nächsten Tag woanders”.

Wie gehe ich mit dem Verband und den Kunden um?

Kunden sichert Jörg typischerweise über einen Gerichtsbeschluss ab, der die Subsidiärhaftung aushebelt – das baut Vertrauen zurück auf. Beim Verband wird es tricky: Jörg berichtet von Fällen in den letzten acht Monaten, in denen Mitgliedschaften nach Insolvenzeröffnung gekündigt wurden. Seine Empfehlung: Verband frühzeitig aktiv anschreiben und um stillschweigende Fortführung bitten.

Macht Eigenverwaltung auch Sinn, wenn ich mein Unternehmen eigentlich liquidieren oder verkaufen will?

Ja, überraschenderweise. Jörg empfiehlt die Eigenverwaltung selbst dann, wenn Du insgeheim planst, den Laden abzuwickeln oder einen Käufer suchst. Du wirst als Geschäftsführer schlicht ganz anders behandelt und wahrgenommen – und behältst die Kontrolle über den Prozess, statt vom Verwalter als „kostenfreie Arbeitskraft mit Zuckerbrot und Peitsche” eingesetzt zu werden.

Fazit

Insolvenz ist in unserer Branche gerade kein Randthema. Letztes Jahr über 320 Insolvenzen in der Zeitarbeit, dieses Jahr Tendenz Richtung 500 – das ist gelebte Realität. Mein Learning aus eigener Erfahrung: Wer wartet, bis gar nichts mehr geht, verbaut sich den einzigen Weg, der das Unternehmen rettet. Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist kein Zaubertrick, aber sie ist der Unterschied zwischen „Laden weg, Enteignung, Ohnmacht” und „Unternehmen entschuldet, Geschäftsführer weiter am Steuer”. Wenn Du merkst, dass die Löhne wackeln könnten – such Dir jemanden wie Jörg Franzke. Rechtzeitig. Nicht erst, wenn der Brief vom Gericht schon im Kasten liegt.

Die ganze Folge hören

Die komplette Episode 885 mit Rechtsanwalt Jörg Franzke findest Du als Video auf YouTube sowie als Podcast bei Apple Podcasts, Spotify, Amazon Music und Deezer. Einfach nach „Liebe Zeitarbeit” suchen – und wenn Du den Podcast noch nicht abonniert hast, mach das gleich mit. Lohnt sich.

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