Zeitarbeit-Glossar

Über 145 Begriffe aus der Welt der Zeitarbeit und Personaldienstleistung – kurz, verständlich und praxisnah erklärt.

Von AÜG über GVP, Equal Pay und Verrechnungssatz bis hin zu KI-Recruiting und ATS.

Ideal für Quereinsteiger, neue Mitarbeitende und alle, die fundiert mitreden möchten.

Abmahnung

Eine schriftliche Verwarnung für Fehlverhalten – sie ist ein Zeichen, dass der Arbeitgeber mit dir unzufrieden ist und damit rechnet, dass du es nicht wiederholst. Eine Abmahnung ist ein Verweis, aber noch keine Kündigung. Sie wird in der Personalakte dokumentiert. Du solltest Abmahnungen ernst nehmen, aber auch überprüfen, ob sie berechtigt sind.

Rechtsgrundlage: § 626 BGB

Abordnung

Die (oft interne) Entsendung eines Arbeiters zu einer anderen Stelle oder Aufgabe im gleichen Unternehmen oder Konzern. Eine Abordnung ist eine temporäre Veränderung der Arbeitsstelle, während der Arbeitsvertrag grundsätzlich gleich bleibt. Es ist anders als Zeitarbeit, weil es interner und unkomplizierter ist. Abordnungen sind häufig in großen Konzernen.

Active Sourcing

Active Sourcing bedeutet, dass Du als Recruiter aktiv auf potenzielle Kandidaten zugehst, statt auf Bewerbungen zu warten. Das passiert z.B. über LinkedIn, XING, Facebook oder spezielle Datenbanken. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist Active Sourcing für Personaldienstleister unverzichtbar geworden. Der Schlüssel liegt in einer persönlichen, wertschätzenden Ansprache – Massennachrichten funktionieren nicht.

Anforderungsprofil

Die Beschreibung der Anforderungen für einen Einsatz – welche Qualifikationen brauchst du? Wie viel Erfahrung? Welche Hard- und Soft Skills? Das Anforderungsprofil sollte realistisch und konkret sein. Ein vages Anforderungsprofil führt zu schlechter Disposition. Gute Anforderungsprofile sind der Grundstein für erfolgreiche Einsätze.

ANÜ (ANÜ)

ANÜ ist die gängige Abkürzung für Arbeitnehmerüberlassung. Du wirst sie in Verträgen, internen Dokumenten und im Tagesgeschäft ständig sehen. Manchmal wird auch AÜ als Kurzform verwendet. Wichtig zu wissen: ANÜ bezeichnet das gesamte Konstrukt der Arbeitnehmerüberlassung – also das Verleihen von Arbeitnehmern an Dritte auf Basis des AÜG.

Arbeitgeberpflichten

Die gesetzlichen Verpflichtungen eines Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmeern. Das umfasst: Lohnzahlung, Steuerabzug, Sozialversicherung, Arbeitsschutz, keine Diskriminierung, etc. Dein Verleiher muss all diese Pflichten erfüllen. Wenn dein Verleiher das nicht tut, verletzt er das Arbeitsrecht. Du kannst dann Ansprüche haben.

Rechtsgrundlage: Verschiedene (BGB, ArbSchG, etc.)

Arbeitnehmerüberlassung (AÜ)

Das ist das Kerngeschäft der Zeitarbeit: Ein Unternehmen (der Verleiher) stellt einen Arbeitnehmer einem anderen Unternehmen (dem Entleiher) zur Verfügung. Der Arbeitnehmer arbeitet im Entleihbetrieb, bleibt aber Angestellter des verleihenden Unternehmens. Das bedeutet: Du hast einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, arbeitest aber bei deren Kunde. Diese Konstellation ermöglicht es Unternehmen, flexibel Personal aufzustocken, ohne die Menschen direkt anzustellen.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis

Die Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis ist die behördliche Genehmigung, die Du brauchst, um gewerbsmäßig Arbeitnehmer an Dritte zu verleihen. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt und muss regelmäßig verlängert werden. In den ersten drei Jahren ist sie befristet und muss jährlich neu beantragt werden. Nach drei Jahren ohne Beanstandung kannst Du eine unbefristete Erlaubnis bekommen. Ohne diese Erlaubnis ist Arbeitnehmerüberlassung illegal.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das zentrale Gesetz für die Zeitarbeit in Deutschland – dein Grundgesetztext, wenn es um Arbeitnehmerüberlassung geht. Das AÜG regelt die Bedingungen, unter denen Unternehmen Arbeitnehmer überlassen dürfen. Es schützt Leiharbeitnehmer vor Ausbeutung und legt fest, wer wann überlassen werden darf. Wenn du in der Staffingbranche arbeitest, musst du dieses Gesetz kennen – es ist dein tägliches Nachschlagewerk.

Rechtsgrundlage: AÜG (Gesamt)

Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV)

Der Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher, der die Bedingungen der Arbeitnehmerüberlassung regelt. Der AÜV ist nicht der Arbeitsvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer – das ist etwas anderes. Der AÜV regelt: Wie lange? Wie viele Leiharbeitnehmer? Zu welchem Preis? Welche Qualifikationen? Wer trägt welche Versicherungen? Der AÜV ist das Geschäftsmodell. Wenn du in der Staffingbranche arbeitest, musst du wissen, wie AÜV aufgebaut sind.

Rechtsgrundlage: § 6 AÜG

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Regelmäßige ärztliche Untersuchungen für Arbeitnehmer, besonders bei gefährlichen Tätigkeiten. Dein Arbeitgeber muss dir Zugang zu arbeitsmedizinischer Vorsorge ermöglichen, wenn es notwendig ist. Das schützt deine Gesundheit und früherkennung von berufsbedingten Erkrankungen. Du solltest diese Angebote nutzen.

Rechtsgrundlage: § 3 ArbMedVV

Arbeitssicherheitsunterweisung

Eine spezielle Unterweisung für die Sicherheit am Arbeitsplatz – wie verwends du Maschinen sicher? Wie trägst du PSA? Wo sind die Notausgänge? Die Arbeitssicherheitsunterweisung muss vor Arbeitsbeginn und regelmäßig danach erfolgen. Sie ist nicht optional – sie ist Pflicht und schützt dein Leben.

Rechtsgrundlage: § 12 ArbSchG

Arbeitszeitkonto (AZK)

Ein Konto, auf dem Stunden oder Tage 'gesammelt' werden – entweder Überstunden (die du ansammelst) oder Zeitzuschläge (die dir gegeben werden). Das AZK ermöglicht Flexibilität: Statt Überstunden sofort auszuzahlen, werden sie 'angespart' und können später als freie Tage genommen werden. Das ist praktisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wichtig: Auf dem AZK sollte nicht zu viel angesammelt werden – ab einer bestimmten Grenze verfallen Ansprüche.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

ATS (Applicant Tracking System) (ATS)

Ein ATS ist eine Software, mit der Du den gesamten Bewerbungsprozess digital verwaltest. Vom Eingang der Bewerbung über die Vorauswahl bis zur Einstellung – alles läuft über ein System. Für Personaldienstleister ist ein gutes ATS unverzichtbar, weil Du damit hunderte Kandidaten gleichzeitig im Blick behältst. Bekannte Systeme in der Branche sind z.B. zvoove, Landwehr oder compleet.

AÜ-Erlaubnis

Die behördliche Genehmigung zum Betrieb von Arbeitnehmerüberlassung – ohne diese darfst du keine Leiharbeitnehmer überlassen. Die Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit erteilt. Wenn dein Unternehmen Zeitarbeit betreibt, musste es diese Erlaubnis haben. Die Behörde prüft, ob die Zuverlässigkeit gegeben ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist eine wichtige Hürde für neue Zeitarbeitsfirmen.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Auslöse

Ein Zuschlag für Übernachtungen außerhalb deines Heimatortes. Wenn du z.B. für einen Einsatz in München übernachten musst, weil du aus München kommst (oder wo auch immer), bekommst du eine Auslöse. Die Auslöse ist oft 20-50 Euro pro Nacht und ist steuerfrei (bis zu einem bestimmten Limit). Das ist besonders wichtig für Wanderarbeiter und Pendler.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Auswahlverschulden

Die Haftung des Verleihers, wenn er eine ungeeignete Person ausgewählt und überlassen hat. Wenn der Verleiher hätte wissen müssen, dass dieser Leiharbeitnehmer für den Job nicht geeignet ist, und es zu Schäden kommt, haftet der Verleiher. Das ist ein Schutz für den Entleiher: Er soll die richtigen Leute bekommen. Aber auch ein Schutz für den Leiharbeitnehmer: Ein seriöser Verleiher wird dich nur an Einsätze vermitteln, für die du geeignet bist.

Rechtsgrundlage: § 15 AÜG

BAP

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) war bis 2022 einer der beiden großen Branchenverbände der Zeitarbeit, der vor allem größere und börsennotierte Personaldienstleister vertrat. Im Jahr 2022 fusionierte der BAP gemeinsam mit der iGZ zum neuen Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Der BAP-Tarifvertrag wurde durch das einheitliche GVP-Tarifwerk abgelöst. Hinweis: Der BAP existiert als eigenständiger Verband nicht mehr – der GVP ist der Nachfolger.

BAP-Tarifvertrag

Der ehemalige Tarifvertrag des BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister). Mit der Fusion von BAP und iGZ zum GVP im Jahr 2022 wurde der BAP-Tarifvertrag durch das einheitliche GVP-Tarifwerk ersetzt. Historisch war er ähnlich strukturiert wie der iGZ-Tarifvertrag, unterschied sich aber in Details. Heute gilt für alle GVP-Mitglieder das GVP-Tarifwerk.

Befristung

Ein Arbeitsvertrag, der ein Enddatum hat – nicht unbefristet bis zur Rente, sondern für einen bestimmten Zeitraum. Fast alle Zeitarbeitsverträge sind befristet (das ist die Natur der Sache). Eine Befristung ist legal, wenn ein Grund vorhanden ist (z.B. temporärer Bedarf). Aber: Zu viele Befristungen hintereinander ohne Grund können problematisch sein (Fiktionswirkung).

Rechtsgrundlage: § 620 BGB

Berufsgenossenschaft (BG)

Eine Organisationduration, die für die gesetzliche Unfallversicherung von Arbeitnehmern zuständig ist. Es gibt verschiedene Berufsgenossenschaften für verschiedene Branchen. Wenn du als Leiharbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft registriert bist, hast du Schutz bei Arbeitsunfällen. Dein Verleiher muss dich anmelden.

Rechtsgrundlage: § 2 SGB VII

Betriebsrat

Die Vertretung der Arbeitnehmer eines Unternehmens – gewählt von Arbeitnehmern, mit Mitspracherechten bei vielen Entscheidungen. In Zeitarbeitsfirmen und bei größeren Entleihern gibt es Betriebsräte. Der Betriebsrat schützt deine Rechte und kann Verhandlungen mit der Geschäftsführung führen. Ein aktiver Betriebsrat ist oft ein Zeichen für faire Arbeitsbedingungen.

Rechtsgrundlage: § 1 BetrVG

Betriebszugehörigkeit

Die Dauer, wie lange du bei deinem Arbeitgeber angestellt bist. Betriebszugehörigkeit ist wichtig für viele Rechte: Ab einer bestimmten Zeit bekommst du mehr Urlaub, bessere Kündigung schütze (schwerer zu kündigen) und manchmal auch Zuschläge. In der Zeitarbeit ist die Betriebszugehörigkeit kompliziert: Zählt nur ein Einsatz? Zählt die Zeit zwischen Einsätzen? Das ist tariflich unterschiedlich geregelt.

BHP

Der Bundesverband der Personalmanager – ein ehemaliger Interessenverband, der heute nicht mehr als eigenständige Organisation existiert. Für aktuelle Branchenvertretung in der Zeitarbeit ist der GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) zuständig, der 2022 aus der Fusion von iGZ und BAP hervorgegangen ist.

Branchenmindestlohn

Ein Mindestlohn, der speziell für eine Branche gilt – oft höher als der gesetzliche Mindestlohn. Branchenmindestlöhne gibt es in vielen Branchen (Fleischverarbeitung, Sicherheit, etc.). Sie sind ein Zeichen für Tarifbindung. Ein Branchenmindestlohn ist besser als nur der gesetzliche Mindestlohn.

Rechtsgrundlage: ArbeitnehmerEntsendeG

Branchenzuschlag

Ein zusätzlicher Lohnzuschlag, der je nach Branche gezahlt wird. Beispiel: Ein Leiharbeitnehmer in der Metallbranche bekommt einen höheren Zuschlag als einer in der Gastronomie. Das ist, weil verschiedene Branchen unterschiedliche Anforderungen und Löhne haben. Branchenzuschläge sind wichtig für Fairness: Ein Facharbeiter verdient mehr als ein Hilfskraft. Der Branchenzuschlag wird im Branchenzuschlagstarifvertrag (TV BZ) geregelt.

Rechtsgrundlage: TV BZ

Branchenzuschlagstarifvertrag (TV BZ)

Der Tarifvertrag, der speziell die Branchenzuschläge regelt – wie viel extra bekommt ein Leiharbeitnehmer in der Metallbranche, der Chemie, der Lebensmittelindustrie? Der TV BZ ist wichtig für Gerechtigkeit zwischen Branchen. Ohne TV BZ gäbe es zu große Unterschiede. Der TV BZ wird regelmäßig neu verhandelt und ist Gegenstand von intensiven Tarifkämpfen.

Rechtsgrundlage: TV BZ

Bundesagentur für Arbeit (BA)

Die deutsche Behörde für Arbeitsmarkt und Soziales – unter anderem zuständig für die Vergabe von AÜ-Erlaubnissen. Die BA überwacht Zeitarbeitsfirmen und prüft ihre Compliance. Die BA ist wichtig für alle Personaldienstleister: Sie müssen bei der BA registriert sein und ihre Erlaubnis regelmäßig erneuern.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Deckungsbeitrag

Der Gewinn pro Leiharbeitnehmer – der Unterschied zwischen Verrechnungssatz und Kosten. Der Deckungsbeitrag muss groß genug sein, um alle Overheadkosten (Administration, Recruiting, etc.) zu decken und Gewinn zu erzielen. Ein zu niedriger Deckungsbeitrag ist nicht rentabel. Ein zu hoher ist unfair zu Kunden. Der Deckungsbeitrag ist das finanzielle Herz des Zeitarbeit-Geschäfts.

DGB

Der Deutsche Gewerkschaftsbund – der Dachverband der großen deutschen Gewerkschaften wie IG Metall, Verdi, IG BAU. Der DGB verhandelt Tarifverträge im Namen seiner Mitgliedungsgewerkschaften. Im Zeitarbeitskontext ist der DGB oft kritisch: Er setzt sich für strengere Regeln und bessere Leiharbeitnehmer-Schutz ein. Der DGB hat großen politischen Einfluss.

Dienstvertrag

Ein Vertrag, bei dem deine Arbeit selbst das Entgelt wert ist – nicht ein konkretes Ergebnis. Du verpflichtest dich, für jemanden zu arbeiten, verdienst aber vom Arrangement selbst. Ein Arbeitsvertrag ist eine besondere Form eines Dienstvertrags. Der Unterschied zum Werkvertrag: Es geht um Tätigkeit und Zeit, nicht um ein Endprodukt. Als Leiharbeitnehmer hast du einen Arbeitsvertrag (eine Form des Dienstvertrags) mit dem Verleiher.

Rechtsgrundlage: § 611 BGB

Disponierung / Disposition

Die Planung und Zuweisung von Leiharbeitnehmeern zu Einsätzen. Der Disponierendet (meist in der Zeitarbeitsfirma) schaut: Wer ist verfügbar? Wer passt zur Anforderung? Wann soll der Einsatz sein? Disposition ist ein zentraler Beruf in Zeitarbeitsfirmen. Eine gute Disposition bedeutet gute Passung zwischen Leiharbeitnehmer und Einsatz. Eine schlechte Disposition führt zu Frustration.

Drehtürklausel

Das ist ein umstrittenes Konzept: Wenn ein Leiharbeitnehmer seine 18 Monate beim Kundenunternehmen A voll hat, wird er kurzzeitig zu Kundenunternehmen B entsendet (oft nur ein paar Tage) und dann sofort wieder zurück zu A – die 'Drehtür' dreht sich. Das sollte die 18-Monats-Regel umgehen. Allerdings: Das ist rechtlich umstritten und wird in vielen Fällen als 'Schereschleifer-Trick' angesehen. Viele Gewerkschaften und Arbeitsrechtler sehen das kritisch bis ablehnend.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1a AÜG

Dreipersonenverhältnis

Das charakteristische Merkmal der Zeitarbeit: Drei Parteien sind involviert – der Verleiher (dein Arbeitgeber), der Entleiher (Kundenunternehmen) und der Leiharbeitnehmer (deine Person oder dein Kollege). Im normalen Arbeitsverhältnis gibt es nur zwei: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses Dreipersonenverhältnis macht Zeitarbeit komplex – es müssen Rechte und Pflichten zwischen drei Parteien klar verteilt sein.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

E-Recruiting

E-Recruiting umfasst alle digitalen Methoden der Personalgewinnung: Online-Stellenanzeigen, Social-Media-Recruiting, Active Sourcing über LinkedIn oder XING, Jobbörsen und Karriereseiten. Für Personaldienstleister ist E-Recruiting heute der wichtigste Kanal, um Kandidaten zu finden. Die Kombination aus Jobbörsen, Social Media und einer guten Karriereseite bringt in der Regel die besten Ergebnisse.

Eingliederung

Ein wichtiger Begriff: Wenn ein Leiharbeitnehmer faktisch zu einem regelmäßigen Mitglied des Entleiher-Teams wird und nicht mehr wie ein 'Leiharbeitnehmer' behandelt wird, spricht man von Eingliederung. Das ist problematisch, weil es andeutet, dass der Leiharbeitnehmer eigentlich ein direkter Arbeitnehmer des Entleihers werden sollte. Rechtlich kann Eingliederung zu Rechtsfolgen führen – manchmal wird ein Leiharbeitnehmer dann als echter Angestellter des Entleihers eingestuft.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 AÜG

Einsatzbetrieb

Synonym für den Entleiher – das Unternehmen, bei dem du konkret arbeitest. Man spricht vom Einsatzbetrieb, wenn man betonen möchte, dass es um den konkreten Ort deiner Tätigkeit geht. Während 'Entleiher' eine juristische Kategorie ist, ist 'Einsatzbetrieb' praktischer: Das ist die Fabrik, das Büro oder die Baustelle, wo du heute arbeitest.

Einsatzbezogene Qualifikation

Die spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die für einen bestimmten Einsatz notwendig sind. Beispiel: Für einen Einsatz in einer Fabrik brauchst du vielleicht Maschinenkenntnisse, für einen im Büro brauchst du Office-Fähigkeiten. Die einsatzbezogene Qualifikation ist individuell und muss überprüft werden.

Einsatzplanung

Die Einsatzplanung ist das Herzstück des operativen Geschäfts eines Personaldienstleisters. Hier wird koordiniert, welcher Mitarbeiter wann bei welchem Kunden eingesetzt wird. Eine gute Einsatzplanung berücksichtigt Qualifikationen, Verfügbarkeiten, Kundenwünsche und gesetzliche Vorgaben wie die Höchstüberlassungsdauer. Moderne ERP-Systeme unterstützen die Einsatzplanung digital und warnen vor Konflikten.

Einsatzvertrag

Der konkrete Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer für einen bestimmten Einsatz. Der Einsatzvertrag legt fest: Wann fängst du an? Wann endet der Einsatz? Wo arbeitest du? Was ist der Verrechnungssatz? Oft ist der Einsatzvertrag eine 'Anpassungsnotiz' zu einem Rahmenvertrag – die grundsätzlichen Bedingungen sind geregelt, aber dieser Vertrag konkretisiert sie für einen bestimmten Job. Der Einsatzvertrag ist oft kürzer und einfacher als ein normaler Arbeitsvertrag.

Einsatzwechsel

Der Wechsel von einem Einsatz zu einem anderen – das ist das Normale in der Zeitarbeit. Du beendest einen Einsatz und beginnst einen anderen. Während des Einsatzwechsels verdienst du oft weniger oder gar nicht, weil keine Arbeit ansteht. Das ist ein Unterschied zur Stammarbeit. Ein Einsatzwechsel kann auch zu einem neuen Kundenunternehmen führen – das ist die Flexibilität der Zeitarbeit.

Entgeltgruppe

Die Einstufung eines Arbeiters oder Angestellten nach Qualifikation und Tätigkeit. Es gibt verschiedene Gruppen: Hilfskraft, Fachkraft, Spezialist, etc. Jede Gruppe hat einen anderen Lohn. Die Entgeltgruppe zu bestimmen ist wichtig – und manchmal umstritten. Eine Person, die sagt 'Ich bin Fachkraft', eine andere 'Das ist eine Hilfskraft' – da muss der Tarifvertrag klare Kriterien haben.

Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV)

Ein Tarifvertrag, der die Rahmen für die Entgeltgruppen schafft – welche Gruppen es gibt, wie sie abgegrenzt werden, aber nicht unbedingt die genauen Lohnsätze. Der ERTV schafft die Struktur, die dann in einzelnen Entgelttarifverträgen konkretisiert wird. Das ist eher selten und wird vor allem in größeren Industriebranchen verwendet.

Entgelttarifvertrag (ETV)

Der Teil eines Tarifvertrags, der sich nur mit dem Entgelt (Lohn) befasst. Der ETV legt fest: Was verdienst du pro Stunde? Gibt es Branchenzuschläge? Wie ist das mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Der ETV ist oft kompliziert, weil es viele Ebenen gibt. Zusammen mit dem Manteltarifvertrag ergibt der ETV den kompletten Tarifvertrag. Der ETV wird oft jährlich neu verhandelt.

Entleiher

Das ist das Kundenunternehmen, bei dem Du tatsächlich arbeitest. Der Entleiher hat dich für einen Einsatz angefordert, bezahlt eine Gebühr an den Verleiher und gibt dir Anweisungen für die Arbeit. Aber Achtung: Der Entleiher ist nicht dein Arbeitgeber! Er kann dir sagen, was du tun sollst, aber nicht über dein Gehalt, Urlaub oder Kündigungsfrist entscheiden. Das macht der Verleiher. Der Entleiher muss sich auch an bestimmte Regeln halten – zum Beispiel zur Gleichbehandlung.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Entleiherhaftung

Die Entleiherhaftung bedeutet, dass das Kundenunternehmen für bestimmte Pflichten des Verleihers mithaftet. Zahlt der Verleiher z.B. keine Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern, kann die Krankenkasse oder das Finanzamt den Entleiher in Anspruch nehmen. Das Risiko lässt sich durch regelmäßige Prüfung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen minimieren. Als Entleiher solltest Du Dir diese Bescheinigungen quartalsweise vorlegen lassen.

Rechtsgrundlage: § 28e Abs. 2 SGB IV

Equal Pay

Der Grundsatz 'Gleicher Lohn für gleiche Arbeit' – ein zentraler Schutz für Leiharbeitnehmer. Nach einer Überlassungsdauer (die je nach Tarifvertrag unterschiedlich ist, oft 6-9 Wochen) muss der Leiharbeitnehmer mindestens das gleiche Grundentgelt erhalten wie vergleichbare Stammarbeitnehmer beim Entleiher. Das verhindert, dass Leiharbeitnehmer grundsätzlich zu Dumpinglöhnen eingesetzt werden. Es ist einer deiner wichtigsten Schutzmantel.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 AÜG

Equal Treatment

Der Grundsatz 'Gleichbehandlung' – Leiharbeitnehmer sollen beim Entleiher ähnlich behandelt werden wie Stammarbeitnehmer in Bezug auf Arbeitszeiten, Pausen und Sozialleistungen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen und Freiräume. Die Regel heißt: Das Arbeitsrecht beim Entleiher muss auf Leiharbeitnehmer angewendet werden, insofern es nicht durch das AÜG selbst ausgenommen ist. Praktisch heißt das: Du darfst nicht einfach die ganze Zeit Überstunden machen, während die anderen um 17 Uhr gehen.

Rechtsgrundlage: § 8 AÜG

Executive Search / Headhunting

Die gezielte Suche nach hochqualifizierten Führungskräften, oft Passiven Kandidaten, die gar nicht aktiv auf der Suche sind. Ein Headhunter recherchiert gezielt nach der passenden Person und kontaktiert sie direkt. Das ist eine spezialisierte und teure Form der Personalvermittlung, wird aber für Top-Positionen eingesetzt. Du machst das, wenn ein Unternehmen nach seinem nächsten CFO oder Geschäftführer sucht.

Fachkräftemangel

Der Fachkräftemangel beschreibt die Situation, dass es in bestimmten Berufen und Regionen deutlich mehr offene Stellen als qualifizierte Bewerber gibt. Für Personaldienstleister ist das gleichzeitig Herausforderung und Chance: Die Nachfrage nach Deinen Dienstleistungen steigt, aber es wird schwieriger, gute Mitarbeiter zu finden. Branchen wie Pflege, IT, Handwerk und Logistik sind besonders betroffen.

Fahrgeld / Fahrtkostenzuschuss

Ein Zuschlag oder Erstattung für Fahrtkosten zur Arbeit – besonders wenn der Einsatzort weit weg ist. Das kann eine pauschale Summe sein ('10 Euro pro Tag') oder eine Erstattung nach tatsächlichen Kosten. Das Fahrgeld ist oft Gegenstand von Diskussionen, weil es nicht standardisiert ist. Manche Tarifverträge zahlen Fahrgeld, andere nicht. Du solltest beim Verleiher nachfragen.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Fakturierung

Fakturierung ist der Fachbegriff für die Rechnungsstellung an den Kunden. In der Zeitarbeit rechnest Du in der Regel monatlich die geleisteten Stunden Deiner Mitarbeiter ab. Die Basis ist der vereinbarte Stundenverrechnungssatz multipliziert mit den tatsächlich geleisteten Stunden. Eine saubere Fakturierung setzt eine ordentliche Arbeitszeiterfassung und freigegebene Stundenzettel voraus.

Festhaltenserklärung

Die Erklärung des Entleihers gegenüber dem Leiharbeitnehmer, dass er diesen nach der Überlassungsdauer dauerhaft beschäftigen möchte. Das ist der erste Schritt zum Übergang von Leiharbeit zu direkter Anstellung. Die Festhaltenserklärung signalisiert: 'Wir mögen dich, du wirst kein Leiharbeitnehmer mehr, sondern Stammarbeitnehmer.' Das ist oft positiv, kann aber auch für den Verleiher problematisch sein, weil dadurch die Kontrolle über den Leiharbeitnehmer endet.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 AÜG

Fiktionswirkung

Ein juristisches Konzept: Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, 'fingiert' das Gesetz, dass der Leiharbeitnehmer tatsächlich ein Arbeitnehmer des Entleihers ist – obwohl formal der Verleiher der Arbeitgeber ist. Das passiert z.B., wenn die Höchstüberlassungsdauer überschritten wird und keine Unterbrechung stattgefunden hat. Das ist für den Verleiher ein großes Risiko: Plötzlich hat der Entleiher volle Arbeitgeberpflichten. Das muss man vermeiden.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 2 AÜG

Fluktuation

Fluktuation beschreibt den Wechsel von Mitarbeitern – also wie viele Leute kommen und gehen. In der Zeitarbeit ist die Fluktuation naturgemäß höher als in anderen Branchen, weil Einsätze befristet sind und Mitarbeiter übernommen werden. Eine hohe ungewollte Fluktuation ist teuer, weil Du ständig neue Mitarbeiter rekrutieren und einarbeiten musst. Gute Mitarbeiterbindung senkt die Fluktuation und spart Kosten.

Fürsorgepflicht

Die besondere Verpflichtung des Arbeitgebers, sich um die Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmeers zu kümmern. Das geht über die bloße Lohnzahlung hinaus: Dein Arbeitgeber muss dich schützen, deine Würde respektieren, und angemessene Bedingungen schaffen. Die Fürsorgepflicht ist ein moralisches und rechtliches Prinzip.

Rechtsgrundlage: § 311 BGB

Gefährdungsbeurteilung

Eine Analyse der Risiken am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber. Dein Verleiher oder der Entleiher muss die Gefahren beurteilen und Maßnahmen ergreifen. Die Gefährdungsbeurteilung dokumentiert: Welche Risiken gibt es? Wie werden sie minimiert? Das ist ein wichtiges Instrument für Arbeitsschutz. Du solltest wissen, was die Gefährdungsbeurteilung für deinen Einsatz sagt.

Rechtsgrundlage: § 5 ArbSchG

Gestellung

Eine andere Bezeichnung für Arbeitnehmerüberlassung – die 'Gestellung' eines Arbeiters beim Entleiher. Der Begriff wird manchmal synonym verwendet, betont aber die Seite des 'bereitgestellten' Arbeiters. 'Gestellung' ist altmodischer und wird weniger verwendet.

Gleichstellungsgrundsatz

Ein anderer Begriff für Equal Treatment – die Forderung, dass Leiharbeitnehmer den Stammarbeitnehmer gleichgestellt werden in bestimmten Bereichen. Das ist ein Grundprinzip des AÜG. Allerdings: Der Gleichstellungsgrundsatz ist nicht absolut. Es gibt Ausnahmen und es ist nicht immer klar, wann man 'vergleichbare Tätigkeiten' hat. Deshalb gibt es oft Rechtsstreitigkeiten, wenn Leiharbeitnehmer meinen, nicht gleichbehandelt zu werden.

Rechtsgrundlage: § 8 AÜG

GVP

Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) ist seit 2022 der einzige große Branchenverband der Zeitarbeit in Deutschland. Er entstand durch die Fusion der beiden bisherigen Verbände iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen) und BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister). Der GVP vertritt die Interessen der gesamten Personaldienstleistungsbranche in Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Er verhandelt Tarifverträge mit den Gewerkschaften (DGB) und setzt sich für die Weiterentwicklung der Branche ein. Für Gründer und Unternehmer in der Zeitarbeit ist der GVP der zentrale Ansprechpartner für Tarifbindung, Rechtsberatung und Branchenvertretung.

GVP-Tarifwerk

Das einheitliche Tarifwerk des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister), das seit 2022 die früheren iGZ- und BAP-Tarifverträge ablöst. Es regelt Entgelte, Arbeitszeiten, Urlaub, Zuschläge, Probezeiten und weitere Arbeitsbedingungen für die gesamte Zeitarbeitsbranche. Das GVP-Tarifwerk wird zwischen dem GVP und den DGB-Gewerkschaften verhandelt und ist der zentrale tarifliche Standard in der deutschen Personaldienstleistung.

Höchstüberlassungsdauer

Die maximale Zeit, für die ein Leiharbeitnehmer beim gleichen Entleiher überlassen werden darf – das sind normalerweise 18 Monate. Nach dieser Zeit muss entweder eine Pause eingelegt werden oder der Leiharbeitnehmer wird entlassen, es sei denn, es gibt einen anerkannten Grund für eine Verlängerung. Diese Regel schützt vor Dauerbeschäftigung als Leiharbeitnehmer. Sie ist wichtig, damit Leiharbeitnehmer nicht Jahrzehnte in der gleichen Position bleiben und faktisch Stammarbeitnehmer werden.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1a AÜG

IG Metall

Die größte Einzelgewerkschaft in Deutschland – zuständig für Metall-, Elektro- und Kfz-Industrie. Im Kontext Zeitarbeit ist IG Metall wichtig, weil sie Branchenzuschläge für Metallarbeit mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt. IG Metall ist eine starke Kraft in Tarifverhandlungen und setzt sich für gute Arbeitnehmer-Standards ein.

iGZ

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) war bis 2022 einer der beiden großen Branchenverbände der Zeitarbeit in Deutschland. Die iGZ vertrat rund 3.500 Mitgliedsunternehmen und verhandelte eigene Tarifverträge mit dem DGB. Im Jahr 2022 fusionierte die iGZ gemeinsam mit dem BAP zum neuen Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP). Der iGZ-Tarifvertrag wurde durch das einheitliche GVP-Tarifwerk abgelöst. Hinweis: Die iGZ existiert als eigenständiger Verband nicht mehr – der GVP ist der Nachfolger.

iGZ-Tarifvertrag

Der ehemalige Tarifvertrag der iGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen). Mit der Fusion von iGZ und BAP zum GVP im Jahr 2022 wurde der iGZ-Tarifvertrag durch das einheitliche GVP-Tarifwerk ersetzt. Historisch regelte er Löhne, Urlaub, Probezeiten und Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer bei iGZ-Mitgliedsunternehmen. Heute gilt für alle GVP-Mitglieder das GVP-Tarifwerk.

Illegale Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis oder unter Verstoß gegen AÜG-Regeln. Das ist strafbar und kann zu hohen Bußgeldern führen. Beispiele: Kein AÜ-Erlaubnis, Höchstüberlassungsdauer überschritten, Ketteneinsätze, keine Equal Pay. Illegale Arbeitnehmerüberlassung schädigt Leiharbeitnehmer, Entleiher und den legalen Markt. Behörden verfolgen das aktiv.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG, § 16 AÜG

Insolvenzgeld

Ein Schutz für Arbeitnehmer: Wenn dein Arbeitgeber (der Verleiher) insolvent wird und dein Gehalt nicht zahlen kann, zahlt die Arbeitsagentur für bis zu 3 Monate Insolvenzgeld. Das ist ein wichtiger Schutz für Leiharbeitnehmer: Du wirst nicht plötzlich ohne Lohn da stehen. Das Insolvenzgeld ist eine Art Notfallfonds.

Rechtsgrundlage: § 183 SGB III

Interim Management

Die vorübergehende Besetzung von Führungspositionen durch erfahrene Manager. Statt einen neuen Geschäftsführer, Projektleiter oder ähnliches einzustellen, engagiert ein Unternehmen einen Manager für einen definierten Zeitraum. Das ist sinnvoll bei Ausfällen, Projektspitzen oder während einer Nachfolgeplanung. Diese Manager sind oft sehr erfahren und befähigt, komplexe Aufgaben schnell zu übernehmen.

Jahressonderzahlung

Der formal korrekte Begriff für Zahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld – zusätzliche Zahlungen, die einmal oder zweimal im Jahr erfolgen. Die Jahressonderzahlung ist oft ein Prozentsatz des Jahresverdienstes. Sie wird oft auf beide Zahlungen (Weihnacht und Sommer) aufgeteilt. Der Begriff ist formal-rechtlich und wird verwendet, wenn es um Steuern und Sozialabgaben geht.

Kalkulationsfaktor

Der Multiplikator, mit dem der Stundenlohn multipliziert wird, um den Verrechnungssatz zu erhalten. Beispiel: Stundenlohn 13 Euro × Kalkulationsfaktor 1,9 = Verrechnungssatz 24,70 Euro. Der Kalkulationsfaktor hängt von der Branche, dem Risiko und der Marktlage ab. Ein hoher Kalkulationsfaktor bedeutet hohe Gewinne, kann aber unrentabel werden.

Kandidatenpool

Der Kandidatenpool ist Deine Datenbank mit verfügbaren oder potenziell interessierten Bewerbern. Ein gut gepflegter Pool ist Gold wert, weil Du bei neuen Kundenanfragen sofort passende Kandidaten vorschlagen kannst. Wichtig ist, den Pool regelmäßig zu aktualisieren – Kontaktdaten, Verfügbarkeit und Qualifikationen ändern sich. Je größer und aktueller Dein Pool, desto schneller kannst Du Vakanzen besetzen.

Kandidatenprofil

Das Profil eines Leiharbeitnehmeers – seine Qualifikationen, Erfahrung, Fähigkeiten, Verfügbarkeit. Der Disponient nutzt das Kandidatenprofil, um die richtige Person für den richtigen Einsatz zu finden. Ein gutes Kandidatenprofil ist aktuell und realistisch. Ein falsches Profil führt zu schlechten Matches.

Kennzeichnungspflicht

Seit der AÜG-Reform 2017 muss der Verleiher dem Zeitarbeitnehmer vor jedem Einsatz schriftlich mitteilen, dass er als Leiharbeitnehmer tätig wird. Diese Kennzeichnungspflicht soll verhindern, dass Arbeitnehmerüberlassung verdeckt stattfindet. Wird die Kennzeichnung unterlassen, kann das schwerwiegende Folgen haben – bis hin zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1 S. 5 AÜG

Ketteneinsatz / Kettenüberlassung

Eine Konstellation, in der ein Leiharbeitnehmer mehrmals hintereinander überlassen wird – von A zu B zu C zu D, alle im gleichen Endkundenunternehmen. Das ist problematisch, weil es eine Umgehung der Höchstüberlassungsdauer darstellt. Der Arbeitsmensch ist faktisch für lange Zeit bei der gleichen Stelle, obwohl die Verträge sagen, es sind unterschiedliche Einsätze. Ketteneinsätze sind rechtlich sehr umstritten und oft unzulässig.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1a AÜG

Klebeeffekt

Der Klebeeffekt beschreibt das Phänomen, dass Zeitarbeitnehmer nach einer gewissen Einsatzdauer vom Kundenunternehmen fest übernommen werden. Das ist eigentlich ein Erfolg für alle Beteiligten: Der Mitarbeiter bekommt eine Festanstellung, der Kunde einen bewährten Mitarbeiter. Für den Personaldienstleister bedeutet es zwar den Verlust eines Mitarbeiters, aber oft auch eine Übernahmeprovision. Branchenweit liegt die Übernahmequote bei rund 30 Prozent.

Kollegenhilfe

Die gegenseitige Hilfe zwischen Unternehmen ohne kommerzielles Gewinnmotiv – z.B. ein Handwerksbetrieb leiht einen Mitarbeiter an einen anderen ohne Gebühr. Das ist privilegiert und fällt nicht unter die normalen Regelungen. Aber: Das Konzept ist eng ausgelegt. Es muss wirklich gegenseitig und ohne Gewinn sein. Kommerzielle Zeitarbeitsfirmen können das nicht beanspruchen.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 AÜG

Konkretisierungspflicht

Der Verleiher muss dem Leiharbeitnehmer die konkreten Vertragsbedingungen klar machen – nicht in allgemeinen Worten, sondern konkret für diesen Einsatz. Das heißt: Wo wirst du arbeiten? Wie lange? Was ist dein Entgelt? Der Leiharbeitnehmer soll wissen, worauf er sich einlässt. Diese Pflicht soll Missbrauch verhindern und Transparenz schaffen. Wenn dein Verleiher dir vage Bedingungen anbietet ('Irgendwas mit Maschinenbau, irgendwo im Ruhrgebiet, irgendwann'), verletzt er diese Pflicht.

Rechtsgrundlage: § 5 AÜG

Konzernleihe / Konzernprivileg

Die Überlassung von Arbeitnehmeern innerhalb eines Konzerns – zwischen Tochtergesellschaften oder vom Konzern zur Tochter. Das ist privilegiert: Es ist keine normale Arbeitnehmerüberlassung, sondern konzerninternes Arrangement. Das Konzernprivileg erlaubt es, dass die Überlassung nicht als externe Zeitarbeit gilt. Das ist attraktiv für große Konzerne, weil sie interne Flexibilität haben. Aber: Die Missbrauchsgefahr ist groß, daher sind die Anforderungen streng.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 AÜG

Kundenunternehmen

Das ist der Auftraggeber aus der Perspektive des Verleihers. Das Kundenunternehmen mietet Leiharbeitnehmer, um kurzfristige Bedarfe zu decken oder Lastspitzen zu bewältigen. Aus deiner Perspektive als Leiharbeitnehmer ist das der Entleiher oder Einsatzbetrieb. Aber aus Sicht des Verleihers ist es der 'Kunde', weil er die Gebühren bezahlt.

Kündigungsfrist

Die Zeitspanne, die du oder dein Arbeitgeber anmelden musst, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Im Minimum 4 Wochen zum 15. oder 31. eines Kalendermonats (nach deutschem Recht). In Tarifverträgen kann das anders sein. Für Leiharbeitnehmer ist die Kündigungsfrist oft kürzer (z.B. 2 Wochen), weil das Verhältnis ohnehin befristet ist. Du solltest deine Kündigungsfrist kennen!

Rechtsgrundlage: § 622 BGB

Kurzarbeit

Eine temporäre Reduktion der Arbeitszeiten, oft mit staatlicher Unterstützung (Kurzarbeitergeld). Kurzarbeit ist ein Krisenmodell: Wenn es wenig Arbeit gibt, arbeiten alle weniger, statt dass manche gekündigt werden. Während Corona war Kurzarbeit massiv. Für Leiharbeitnehmer ist Kurzarbeit weniger relevant, weil Einsätze einfach nicht stattfinden. Aber Stammarbeitnehmer der Entleiher können in Kurzarbeit gehen, was Leiharbeitnehmer-Nachfrage reduziert.

Rechtsgrundlage: § 96 SGB III

Leiharbeit

Ein Synonym für Zeitarbeit, das den Gedanken der Ausleihe betont: Ein Arbeitnehmer wird wie ein Werkzeug verliehen. Heute wird dieser Begriff eher umgangssprachlich verwendet, während in der Branche die Begriffe Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung dominieren. Der Vergleich hinkt natürlich – Menschen sind keine Maschinen! Aber das Konzept ist klar: Deine Arbeitskraft wird für einen Zeitraum zur Verfügung gestellt.

Leiharbeitnehmer / Zeitarbeitnehmer

Das ist die Person, die die Arbeit verrichtet – könnte deine Position sein! Der Leiharbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit dem Verleiher, wird aber beim Entleiher eingesetzt. Diese Position hat seine besonderen Herausforderungen: Du arbeitest zwar täglich mit dem Entleiher-Team zusammen, gehörst aber zum Verleiher-Unternehmen. Das kann manchmal zu Konfusionen führen – besonders bei Urlaubsfragen oder wenn es Stress gibt. Deine Rechte schützen dich aber: Du brauchst Equal Pay und Equal Treatment.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Lohnabtretungsverbot

Das Lohnabtretungsverbot schützt den Zeitarbeitnehmer davor, dass sein Lohnanspruch an Dritte abgetreten wird. In vielen Arbeitsverträgen der Zeitarbeit ist eine solche Klausel enthalten. Das bedeutet: Der Mitarbeiter kann seinen Lohnanspruch nicht an z.B. einen Inkassodienstleister übertragen. Das gibt Dir als Arbeitgeber Planungssicherheit bei der Lohnabrechnung.

Rechtsgrundlage: § 399 BGB

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Das Recht, weiterhin Lohn zu bekommen, wenn du krank bist – typisch 6 Wochen im Jahr. Das ist ein wichtiger Schutz: Du kannst nicht bestraft werden, weil du krank wirst. Dein Verleiher muss dir weiterhin dein Gehalt zahlen. Das ist in Deutschland Gesetz. Allerdings: Wenn du oft langfristig krank bist, kann das auch problematisch für deine Weiterbeschäftigung sein. Du solltest dich aber nicht gezwungen fühlen, im Krankenstand zu arbeiten.

Rechtsgrundlage: § 3 LFZG

Managed Service Provider (MSP)

Ein Dienstleister, der das gesamte Personalmanagement für einen Kundenunternehmen übernimmt – Recruiting, Einsatz, Abrechnung, HR-Verwaltung. Der MSP ist wie ein virtueller HR-Abteilung für den Kundenunternehmen. Das ist attraktiv für Unternehmen, die ihre HR-Funktionen auslagern wollen. Der MSP muss viele Partner managen und Qualität sicherstellen.

Manteltarifvertrag (MTV)

Der 'Mantel' eines Tarifvertrags regelt die grundsätzlichen Bedingungen: Wie lange ist die Probezeit? Wie sind Kündigungsfristen? Wann habe ich Urlaub? Wie ist die Arbeitszeit? Der MTV ist quasi der Rahmen, in den die Entgeltbestimmungen passen. Der MTV unterscheidet sich oft zwischen Branchen und Regionen. Zusammen mit dem Entgelttarifvertrag bildet der MTV den kompletten Tarifvertrag.

Marge

Die Marge ist der Unterschied zwischen dem, was Du vom Kunden für eine Arbeitsstunde bekommst (Verrechnungssatz), und dem, was Dich der Mitarbeiter tatsächlich kostet (Lohn plus Lohnnebenkosten). Sie ist die wichtigste Kennzahl für die Profitabilität Deines Unternehmens. In der Zeitarbeit liegt die typische Marge je nach Qualifikationsniveau zwischen 15 und 35 Prozent. Eine saubere Kalkulation ist entscheidend, damit Du profitabel arbeitest.

Master Vendor

Ein großer Personaldienstleister, der den gesamten Personalfluss eines Kundenunternehmens managt – sozusagen der 'Master' unter mehreren Lieferanten. Der Master Vendor koordiniert andere Personaldienstleister und ist die Schnittstelle zum Kundenunternehmen. Das ist eine strategische Rolle und wird von großen Playern wie Heidrick & Struggles, Heidrick Consulting oder ähnlich großen Firmen übernommen.

Mindestlohn

Der gesetzlich festgelegte Minimalbetrag pro Stunde, den jeder Arbeitgeber zahlen muss. Der Mindestlohn ist aktuell (2026) bei etwa 12,41 Euro/Std. und wird jährlich angepasst. Tarifverträge sehen oft höhere Löhne vor. Der Mindestlohn ist ein Schutzmechanismus gegen Dumpinglöhne. Dein Verleiher muss dir mindestens den Mindestlohn zahlen.

Rechtsgrundlage: MiLoG

Mitbestimmungsrecht

Das Recht von Arbeitnehmerrn oder ihren Vertretern (Betriebsrat), bei wichtigen Entscheidungen ein Wort mitzureden. Das kann Personalentscheidungen, Arbeitsorganisation oder Sicherheit sein. Mitbestimmung ist ein Schutzrecht und Grundprinzip des deutschen Arbeitsrechts. Je größer das Unternehmen, desto umfangreicher die Mitbestimmung.

Rechtsgrundlage: BetrVG

Nachunternehmerhaftung

Die Haftung für Schäden, die ein Subunternehmer verursacht. Im Bauwesen ist das wichtig: Wenn dein Unternehmen einen Subunternehmer einsetzt und dieser verursacht Schäden, kannst du haftbar sein. Das betrifft Zeitarbeit weniger direkt, aber in Projekten mit mehreren Unternehmern ist es relevant. Es ist eine komplexe Haftung mit vielen Ausnahmen.

Rechtsgrundlage: Verschiedene (branchenabhängig)

Offenlegungspflicht

Der Verleiher muss dem Entleiher Informationen über den Leiharbeitnehmer offen legen – und der Entleiher muss diese akzeptieren. Das schafft Transparenz zwischen Verleiher und Entleiher. Gleichzeitig muss der Entleiher seine Anforderungen klar machen: Was kann der Mitarbeiter haben? Welche Qualifikationen brauchst du? Diese gegenseitige Transparenz ist wichtig, damit der richtige Mensch für die richtige Aufgabe eingesetzt wird.

Rechtsgrundlage: § 5 AÜG

On-Site-Management

Das Management von Leiharbeitnehmer-Teams direkt beim Kundenunternehmen (On-Site). Ein Verantwortlicher sitzt beim Kundenunternehmen und koordiniert die Leiharbeitnehmer. Das ist praktisch für große Einsätze mit vielen Leiharbeitnehmeern. Der On-Site-Manager ist oft angestellt beim Verleiher, sitzt aber beim Entleiher. Das schafft bessere Koordination.

Outsourcing

Die Auslagerung von Geschäftsfunktionen an externe Unternehmen. Das kann HR-Funktionen sein, IT, Facility Management, etc. Im Personalkontext bedeutet Outsourcing oft, dass ein Kundenunternehmen die Personalverwaltung an einen externen Dienstleister auslagert. Das ist eine Geschäftsstrategie, um Kosten zu senken und Spezialisierung zu nutzen.

Payrolling

Die Abwicklung der Lohnbuchhaltung für einen anderen Arbeitgeber. Ein Dienstleister kümmert sich um Lohnberechnung, Steuern, Sozialversicherung – der eigentliche Arbeitgeber muss sich um diese Details nicht kümmern. Das ist praktisch für KMUs ohne große HR-Abteilungen. Payrolling ist ein B2B-Service, nicht direkt relevant für Leiharbeitnehmeeer, aber wichtig für die Branche.

PDL (PDL)

PDL steht für Personaldienstleister – also Dein Unternehmen, wenn Du in der Zeitarbeit oder Personalvermittlung tätig bist. Der Begriff umfasst alle Formen der Personaldienstleistung: Zeitarbeit, Personalvermittlung, Interim Management und Outsourcing. Im Tagesgeschäft und in Branchenberichten wird PDL als Standardabkürzung verwendet.

Personalakte

Die Dokumentation aller relevanten Informationen über einen Leiharbeitnehmer – Arbeitsvertrag, Qualifikationen, Einsatzhistorie, Leistungsbewertungen, Abmahnungen, etc. Dein Verleiher muss eine Personalakte führen. Du hast das Recht, deine Personalakte einzusehen. Eine gute Personalakte dokumentiert deine berufliche Entwicklung.

Rechtsgrundlage: § 60 BGB

Personalberatung

Du berätst Unternehmen bei der Personalplanung, Organisationsentwicklung oder Recruiting-Strategien. Das ist weniger operativ als Vermittlung oder Überlassung – es geht um strategische Beratung. Ein Personalberater arbeitet mit dem Unternehmen zusammen, um die richtigen Lösungen zu finden. Das kann zu Vermittlungen oder Überlassungen führen, aber auch zu Empfehlungen für interne Prozesse.

Personaldienstleistung

Der Sammelbegriff für alles, was Personaldienstleister leisten: Das kann Arbeitnehmerüberlassung sein, aber auch Personalvermittlung, Personalberatung oder Personalentwicklung. Es geht um Dienstleistungen rund um die Personalwirtschaft. Manche Unternehmen machen nur Arbeitnehmerüberlassung, andere kombinieren mehrere dieser Services. Du solltest diesen Begriff kennen, um zu verstehen, in welchem Bereich dein Unternehmen tätig ist.

Personalvermittlung

Hier vermittelst Du einen Kandidaten an einen Arbeitgeber für eine feste Stelle – nicht befristet. Du bringst die beiden zusammen, der Kandidat wird dann dauerhaft vom Unternehmen angestellt. Im Gegensatz zur Zeitarbeit endet die Rolle der Vermittlung, wenn der Arbeitsvertrag unterzeichnet ist. Dein Unternehmen verdient typischerweise eine einmalige Gebühr, nicht wie bei der Zeitarbeit, wo es kontinuierliche Gebühren gibt.

Platzierung

Eine Platzierung bedeutet, dass ein Kandidat erfolgreich bei einem Kundenunternehmen eingesetzt wird. In der Personalvermittlung spricht man von einer erfolgreichen Platzierung, wenn der Kandidat die Probezeit besteht. In der Zeitarbeit ist die Platzierung der Moment, in dem der Mitarbeiter seinen Einsatz beim Kunden antritt. Die Platzierungsquote ist eine wichtige Kennzahl für den Erfolg Deines Recruitings.

Probezeit

Der 'Probemonat' oder meist 3-6 Monate, in denen der Arbeitgeber dich ausprobiert und kündigen kann, wenn du nicht passt. Während der Probezeit ist eine Kündigung einfacher. In der Zeitarbeit ist die Probezeit oft kürzer oder entfällt ganz. Das ist logisch: Wenn der Einsatz nur 3 Monate dauert, hat eine 3-monatige Probezeit keinen Sinn. Die genaue Dauer ist im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag festgelegt.

Rechtsgrundlage: § 622 BGB

PSA

Persönliche Schutzausrüstung – Helme, Handschuhe, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, etc. Dein Arbeitgeber muss dir PSA bereitstellen, wenn dein Einsatz das erfordert. Du darfst nicht zur Selbstbeschaffung verpflichtet werden. Die richtige PSA ist oft ein Zeichen für ernste Sicherheitsstandards. Du solltest bei der Benutzung konsequent sein.

Rechtsgrundlage: PSA-Verordnung

Qualifizierung / Weiterbildung

Die Vermittlung neuer oder verbesserter Fähigkeiten. Das kann Schulungen, Kurse oder on-the-job-Training sein. Dein Verleiher sollte dir Möglichkeiten zur Qualifizierung bieten – das ist gut für dich und für die Bindung. Weiterbildung ist ein Investment, das sich für beide Seiten auszahlt. In guten Zeitarbeitsfirmen ist Qualifizierung ein wichtiger Bestandteil.

Rahmenvertrag

Der Grundvertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer, der allgemeine Bedingungen festlegt, die für alle Einsätze gelten. Der Rahmenvertrag regelt: Welche Versicherungen? Welche Arbeitszeiten im Allgemeinen? Wie ist die Entgeltstruktur? Dann kommt zu jedem konkreten Einsatz ein Einsatzvertrag, der die spezifischen Details regelt. Der Rahmenvertrag ist quasi die 'Grundlage', auf der alle Einsätze aufbauen. Das ist praktisch für langfristig zusammenarbeitende Leiharbeitnehmer.

Saisonarbeit

Saisonarbeit ist eine Form der befristeten Beschäftigung, die an bestimmte Jahreszeiten gebunden ist – z.B. Erntehelfer in der Landwirtschaft, Aushilfen im Weihnachtsgeschäft oder Produktionshelfer in der Hochsaison. Für Personaldienstleister ist Saisonarbeit ein planbares Geschäft, weil die Spitzenzeiten jedes Jahr ähnlich sind. Die Herausforderung liegt darin, rechtzeitig genügend Mitarbeiter zu rekrutieren.

Scheinselbstständigkeit

Eine Situation, in der jemand sich selbstständig nennt, aber faktisch ein Arbeitnehmer ist. Das Finanzamt und die Sozialversicherung prüfen: Wer kontrolliert deine Arbeit? Bestimmst du deine Arbeitszeiten? Kannst du ablehnen? Wenn nein, dann bist du eigentlich ein Arbeitnehmer, nicht Selbstständiger. Scheinselbstständigkeit ist problematisch, weil sie Sozialversicherung und Steuern vermeiden soll. Das ist illegal. In der Zeitarbeit ist das nicht so ein großes Thema, aber in Bereichen wie IT-Freelancing ist es relevant.

Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 SGB IV

Scheinwerkvertrag

Ein Werkvertrag, der nur dem Namen nach ein Werkvertrag ist – faktisch ist es ein Arbeitsverhältnis. Das ist eine Missbrauchsfom: Ein Unternehmen sagt 'Das ist ein Werkvertrag (keine Angestellten-Sozialversicherung nötig)', aber faktisch kontrolliert es die Person wie einen Arbeitnehmer. Das ist illegal und wird von Behörden verfolgt. Ein echter Werkvertrag hat ein klares Werk und der Auftragnehmer hat echte Unabhängigkeit.

Rechtsgrundlage: § 631 BGB

Schichtzuschlag

Ein zusätzlicher Lohnzuschlag für Arbeit in Schicht – besonders Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit. Der Schichtzuschlag kompensiert die Unannehmlichkeit, nicht in normalen Zeiten zu arbeiten. Typisch: 10-20% extra für Nachtschicht, 25% für Sonntagsarbeit. Der genaue Prozentsatz ist tariflich festgelegt. Wenn du nachts arbeitest, solltest du deinen Schichtzuschlag kennen.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Sozialversicherungspflicht

Die Verpflichtung, in die Sozialversicherung einzahlen (Krankheit, Renteninstitution, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung). Als Leiharbeitnehmer im normalen Arbeitsverhältnis bist du sozialversicherungspflichtig. Das ist wichtig: Du hast Schutz bei Krankheit, im Alter, etc. Dein Verleiher muss dich anmelden. Ohne Sozialversicherungspflicht hättest du nur Kämpfe und Risiken.

Rechtsgrundlage: § 4 SGB V

Staffing

Das englische Wort für Personalbesetzung, wird in der Branche synonym zu Zeitarbeit und Personalvermittlung verwendet. Es betont die praktische Seite: Du besetzt Stellen mit geeignetem Personal. Im Englischen und in internationalen Kontexten hörst du diesen Begriff häufig. In Deutschland umfasst Staffing typically Zeitarbeit, Vermittlung und manchmal auch Beratung.

Stammarbeitnehmer

Das sind die regulären Angestellten des Entleih-Unternehmens – also deine Kolleginnen und Kollegen, die direkt vom Kundenunternehmen angestellt sind. Stammarbeitnehmer haben oft andere Chancen und Rechte als Leiharbeitnehmer: Sie sind unbefristet angestellt, haben bessere Aufstiegschancen und wurden eingestellt, um länger zu bleiben. Das Gesetz verlangt aber, dass Leiharbeitnehmer beim Entleiher 'gleichbehandelt' werden – zumindest in manchen Bereichen.

Rechtsgrundlage: § 8 AÜG

Stundenzettel / Tätigkeitsnachweis

Der Stundenzettel (auch Tätigkeitsnachweis oder Rapportzettel genannt) dokumentiert die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden Deines Zeitarbeitnehmers beim Kunden. Er wird vom Einsatzbetrieb gegengezeichnet und ist die Grundlage für Lohnabrechnung und Fakturierung. Ohne unterschriebenen Stundenzettel keine Rechnung – deshalb ist eine pünktliche Abgabe so wichtig. Immer mehr Unternehmen setzen auf digitale Zeiterfassung statt Papier.

Subsidiärhaftung

Der Entleiher haftet für Schäden des Leiharbeitnehmeers, wenn der Verleiher nicht zahlt. Das ist ein Schutz für den Leiharbeitnehmer: Wenn der Verleiher insolvent wird und nicht bezahlen kann, kann der Leiharbeitnehmer sich an den Entleiher wenden. Das ist eine Nebenregelung, aber wichtig: Sie schützt dich, falls deine Zeitarbeitsfirma kollabiert.

Rechtsgrundlage: § 14 AÜG

Tarifbindung

Die Verpflichtung eines Unternehmens, die Tarifverträge einzuhalten. Ein Unternehmen ist tarifgebunden, wenn es Mitglied eines Arbeitgeberverbands ist, der Tarifverträge aushandelt. Tarifbindung ist gut für Arbeitnehmer: Es gibt klare, faire Bedingungen. Nichtbindung ist oft schlechter: Jedes Unternehmen kann seine eigenen, oft schlechteren Bedingungen setzen.

Rechtsgrundlage: § 1 TVG

Tarifvertrag

Ein Vertrag, den eine Gewerkschaft (z. B. IG Metall, ver.di) mit einem Arbeitgeberverband oder einzelnen Unternehmen aushandelt. Der Tarifvertrag legt Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen, Urlaubsregelungen und mehr fest. In der Zeitarbeit gibt es seit 2022 das einheitliche GVP-Tarifwerk, das die früheren iGZ- und BAP-Tarifverträge abgelöst hat. Wenn Dein Personaldienstleister tarifgebunden ist, profitierst Du davon: bessere Bezahlung, gesicherte Bedingungen und klare Regelungen.

Rechtsgrundlage: § 4 TVG

Teilqualifizierung

Eine Ausbildung, die nicht zu einem vollständigen Berufsabschluss führt, aber spezifische Fähigkeiten vermittelt. Teilqualifizierungen sind oft von Zeitarbeitsfirmen angeboten, um Quereinsteiger schnell fit zu machen. Sie dauern 6-12 Monate. Eine Teilqualifizierung ist ein Einstiegsmöglichkeit, wenn du keinen klassischen Berufsabschluss hast.

Temp-to-Perm

Der Übergang von Leiharbeit zu permanenter Anstellung – der Leiharbeitnehmer wird Stammarbeitnehmer. Das ist das Ziel vieler Leiharbeitnehmeeer: Eine sichere, unbefristete Stelle. Temp-to-Perm ist auch attraktiv für Kundenunternehmen, weil sie gute Leute kennen und testen konnten. Es ist ein Win-Win-Modell.

Try & Hire

Ein Modell, bei dem ein Leiharbeitnehmer zunächst als Zeitarbeiter eingesetzt wird, mit der Option für den Kundenunternehmen, ihn später dauerhaft anzustellen. Das ist attraktiv für Kundenunternehmen: Sie 'testen' die Person ohne Commitment. Für den Leiharbeitnehmer ist es ein Weg zu einer festen Stelle. Das ist ein pragmatisches Modell, das in vielen Branchen verwendet wird.

Überlassungshöchstdauer

Synonym für Höchstüberlassungsdauer – die gesetzliche Grenze von normalerweise 18 Monaten. Manchmal hörst du beide Begriffe synonym verwendet. Der Begriff betont, dass es um die maximale Dauer geht. Es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen, aber als Faustregel solltest du dir merken: 18 Monate beim gleichen Kundenunternehmen, dann muss etwas passieren.

Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 1a AÜG

Überlassungsvertrag

Der Überlassungsvertrag ist die vertragliche Grundlage zwischen dem Verleiher (Personaldienstleister) und dem Entleiher (Kundenunternehmen). Er regelt alle Konditionen der Arbeitnehmerüberlassung: Verrechnungssätze, Einsatzbedingungen, Haftungsfragen und Kündigungsfristen. Im Unterschied zum Einsatzvertrag, der sich auf einen konkreten Mitarbeiter bezieht, ist der Überlassungsvertrag oft als Rahmenvereinbarung angelegt.

Rechtsgrundlage: § 12 AÜG

Übernahme

Eine Übernahme liegt vor, wenn ein Kundenunternehmen einen Zeitarbeitnehmer in ein festes Arbeitsverhältnis übernimmt. Das ist für den Mitarbeiter oft das Ziel und für den Personaldienstleister ein Qualitätsmerkmal. Vertraglich ist meist eine Übernahmeprovision vereinbart, deren Höhe sich nach der Einsatzdauer richtet. Die Übernahmequote ist eine wichtige Kennzahl in der Branche und zeigt, wie gut Deine Matching-Qualität ist.

Übernahmeprovision

Wenn ein Kundenunternehmen einen Zeitarbeitnehmer fest übernehmen möchte, wird oft eine Übernahmeprovision (auch Ablösesumme genannt) fällig. Diese Gebühr zahlt der Entleiher an den Personaldienstleister als Ausgleich für die Vermittlungsleistung. Die Höhe richtet sich meist nach dem Jahresgehalt des Mitarbeiters oder ist vertraglich festgelegt. Je länger der Mitarbeiter bereits im Einsatz war, desto geringer fällt die Provision in der Regel aus.

Überstunden

Arbeitsstunden, die über die reguläre Arbeitszeit hinausgehen – deine Arbeitszeitverträge sagen 40 Stunden/Woche, aber du arbeitest 45. Diese 5 Stunden sind Überstunden. Sie müssen bezahlt oder kompensiert werden (mit freien Tagen). Unbezahlte Überstunden sind nicht zulässig. Der Arbeitgeber kann nicht einfach verlangen, dass du mehr arbeitest – das muss geregelt sein. In der Zeitarbeit sind Überstunden häufig, daher wichtig, dass die Kompensation klar ist.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Überstundenzuschlag

Ein zusätzlicher Lohnzuschlag für Stunden, die du über deine normale Arbeitszeit hinaus machst. Typisch ist ein Zuschlag von 10-25% auf den normalen Stundensatz. Der genaue Prozentsatz hängt vom Tarifvertrag ab. Wichtig: Überstunden sind nicht grundsätzlich verboten – aber ab einer bestimmten Menge müssen sie bezahlt und/oder kompensiert werden. Reine unbezahlte Überstunden sind in der modernen Zeitarbeit selten (hoffentlich!).

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit, dass ein Verleiher seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllt und daher 'unbedenklich' ist. Das ist ein Compliance-Instrument: Entleiher prüfen, ob der Verleiher eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, bevor sie mit ihm arbeiten. Das schützt beide Seiten: Der Entleiher weiß, dass der Verleiher seriös ist, und der seriöse Verleiher hat einen Wettbewerbsvorteil.

Rechtsgrundlage: § 4 AÜG

Unfallversicherung

Die gesetzliche Versicherung für Unfälle am Arbeitsplatz und berufliche Erkrankungen. Wenn du einen Arbeitsunfall hast, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für Behandlung und Reha. Dein Verleiher muss dich anmelden. Die Unfallversicherung ist wichtig und kostenlos für dich – der Arbeitgeber zahlt.

Rechtsgrundlage: § 2 SGB VII

Unterweisung

Die Schulung in Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz – dein Arbeitgeber oder Entleiher muss dir zeigen, wie du sicher arbeitest. Die Unterweisung sollte vor Arbeitsbeginn stattfinden und bei Bedarf wiederholt werden. Eine gute Unterweisung schützt deine Gesundheit. Du solltest ernsthafte Unterweisungen ernst nehmen – sie sind nicht nur bürokratisch, sondern lebensrettend.

Rechtsgrundlage: § 12 ArbSchG

Urlaubsanspruch

Das Recht auf bezahlte Freizeit pro Jahr – im Minimum 20 Tage pro Jahr (4 Wochen à 5 Tage) nach deutschem Recht. Tarifverträge sehen oft mehr vor. Für Leiharbeitnehmer ist der Urlaubsanspruch manchmal kompliziert: Bekommst du Urlaub pro Einsatz? Pro Jahr? Tarifverträge regeln das. Wichtig: Dein Verleiher muss dir Urlaub ermöglichen, auch wenn dein Entleiher gerade ununterbrochen Work fordert.

Rechtsgrundlage: § 1 BUrlG

Urlaubsgeld

Eine zusätzliche Zahlung zur Unterstützung des Urlaubs – oft wird diese vor den Sommerferien gezahlt. Das Urlaubsgeld ist oft 50% eines Monatsgehalts oder eine bestimmte Summe. Es soll dir helfen, deinen Urlaub zu finanzieren. In vielen Tarifverträgen ist Urlaubsgeld vorgesehen. Es ist eine verbreitete Praxis, besonders in der Zeitarbeit.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Vakanz

Eine Vakanz ist eine offene, unbesetzte Stelle bei einem Kundenunternehmen. Als Personaldienstleister ist es Deine Aufgabe, diese Vakanzen möglichst schnell mit passenden Kandidaten zu besetzen. Je schneller Du eine Vakanz füllst, desto zufriedener ist Dein Kunde. In der Praxis unterscheidest Du zwischen dringenden Vakanzen (sofort zu besetzen) und planbaren Vakanzen (mit Vorlauf).

VBG

Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft – eine Unfallversicherungsträhger für Verwaltung, Handel und Dienstleistungen. Die VBG ist zuständig für die Unfallversicherung von Zeitarbeitsfirmen und ihren Mitarbeitern. Die VBG hat auch eine Rolle bei der Überwachung von Sicherheitsstandards.

Vendor Management System (VMS)

Ein Softwaresystem zur Verwaltung von Personaldienstleistern und Leiharbeitnehmeern. Ein Kundenunternehmen nutzt das VMS, um Anforderungen zu posten, Kandidaten zu verwalten, Verträge zu kontrollieren und Abrechnung zu automatisieren. Das VMS ist zentral für große Organisationen mit vielen Personaldienstleistern. Es schafft Effizienz und Transparenz.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung, die nicht als solche deklariert ist. Beispiel: Ein Unternehmen nennt es 'Personalberatung' oder 'Werkvertrag', aber faktisch überlässt es Arbeitnehmer. Das ist illegal, weil der Überlassende keine Erlaubnis hat und die Regeln nicht befolgt. Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung ist ein großes Compliance-Risiko. Wenn du verdächtigst, dass dein Einsatz verdeckt ist, solltest du das meldendem.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Verleiher

Das ist die Zeitarbeitsfirma – dein Arbeitgeber, wenn du Zeitarbeiter bist. Der Verleiher zahlt dein Gehalt, verwaltet deinen Arbeitsvertrag und muss sich an alle Gesetze halten. Der Verleiher trägt auch die Verantwortung für Versicherung, Steuern und Compliance. Das ist keine einfache Position: Der Verleiher verdient sein Geld durch Gebühren vom Entleiher, muss aber auch dich fair behandeln und deine Rechte schützen.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Verleihfreie Zeit

Die Zeit, in der ein Leiharbeitnehmer nicht bei einem Entleiher eingesetzt ist – also zwischen zwei Einsätzen 'verfügbar' ist. Während der verleihfreien Zeit verdienst du oft wenig oder nichts, bist aber in Bereitschaft. Das ist ein Risiko für Leiharbeitnehmer: Lange verleihfreie Zeiten bedeuten weniger Einkommen. Tarifverträge versuchen, die verleihfreie Zeit zu regeln – manche Tarifverträge sehen Zahlungen vor, andere nicht.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Verpflegungsmehraufwand (VMA)

Ein Zuschlag für Mahlzeiten, wenn du außerhalb deines Heimatortes arbeitest. Das ist ein steuerfreier Zuschuss zur Ernährung – wichtig bei langen Pendelstrecken oder auswärtigen Einsätzen. Die VMA ist oft 5-15 Euro pro Tag, abhängig von Tarifvertrag und Einsatzort. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der Entschädigung für Außeneinsätze.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Verrechnungssatz / Stundenverrechnungssatz

Die Gebühr, die der Entleiher dem Verleiher zahlt – pro Stunde oder pauschal. Der Verrechnungssatz ist oft ein Mehrfaches des Stundenlohns des Leiharbeitnehmeers. Beispiel: Der Leiharbeitnehmer verdient 13 Euro/Std., der Verrechnungssatz ist 25 Euro/Std. – die Differenz deckt alle Kosten und Gewinn des Verleihers. Der Verrechnungssatz ist oft geheim und Gegenstand von Verhandlungen.

Vollzeitäquivalent (FTE) (FTE)

Das Vollzeitäquivalent (auch FTE – Full Time Equivalent) rechnet alle Arbeitszeiten auf Vollzeitstellen um. Wenn Du z.B. zwei Teilzeitkräfte mit je 20 Stunden hast, entspricht das einem FTE. Diese Kennzahl hilft Dir, die tatsächliche Personalkapazität unabhängig von Teilzeit- oder Vollzeitmodellen zu vergleichen. In der Zeitarbeit ist das besonders wichtig für die Kapazitätsplanung und Kundenreporting.

Vorratserlaubnis

Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, die ein Unternehmen haben kann, ohne bereits konkrete Einsätze zu haben. Das ist praktisch für wachsende Unternehmen: Sie haben die Erlaubnis 'auf Vorrat' und können schnell tätig werden, wenn Anfragen kommen. Die Vorratserlaubnis ist befristet und muss regelmäßig erneuert werden. Sie ist ein wichtiges Instrument für die Branche.

Rechtsgrundlage: § 1 AÜG

Weihnachtsgeld

Eine zusätzliche Zahlung vor Weihnachten – oft 50-100% eines Monatsgehalts. Das Weihnachtsgeld ist in vielen Tarifverträgen (auch Zeitarbeit) vorgegeben. Es ist teilweise ein Entgeltbestandteil, teilweise eine Gratifikation. Wichtig: Wenn der Tarifvertrag Weihnachtsgeld vorsieht, muss dein Verleiher es zahlen, auch wenn die Stammarbeitnehmer beim Entleiher weniger bekommen.

Rechtsgrundlage: Tarifvertrag

Weisungsrecht / Direktionsrecht

Das ist das Recht des Entleihers, dir zu sagen, was du tun sollst – aber nur im Rahmen deines Arbeitsvertrags. Der Entleiher kann dir nicht beliebig völlig neue Aufgaben geben oder dich schlecht behandeln. Das Weisungsrecht ist begrenzt durch Arbeitsschutz, Tarifverträge und deine Rechte als Leiharbeitnehmer. Es ist wichtig, dass dieser Punkt geklärt ist, sonst artet es aus – der Entleiher behandelt dich wie seinen Angestellten und vergisst, dass der Verleiher dein Arbeitgeber ist.

Rechtsgrundlage: § 10 AÜG

Werkvertrag

Ein Vertrag, bei dem jemand ein bestimmtes Werk oder Ergebnis schafft – nicht Arbeitsstunden verkauft. Beispiel: Du baust ein Haus, schreibst ein Buch oder programmierst eine Software. Der Auftraggeber bezahlt für das fertige Werk, nicht für die Zeit. Der wichtige Unterschied zu Zeitarbeit: Bei einem Werkvertrag bestimmst oft du, wie und wann du die Arbeit machst. Es ist kein klassisches Arbeitsverhältnis, daher andere Regeln. Das ist für Unternehmen attraktiv, weil sie das Risiko auf den Werkunternehmer verlagern.

Rechtsgrundlage: § 631 BGB

ZAN (ZAN)

ZAN ist die Abkürzung für Zeitarbeitnehmer – also die Mitarbeiter, die Du als Personaldienstleister an Kundenunternehmen verleihst. In der internen Kommunikation, in der ERP-Software und in Statistiken wird häufig die Kurzform ZAN statt des langen Begriffs verwendet. Synonyme Abkürzungen sind LAN (Leiharbeitnehmer) oder einfach MA (Mitarbeiter).

Zeitarbeit

Der Oberbegriff für das, was Verleiher tun: Sie vermieten Arbeitnehmer zeitlich begrenzt an andere Betriebe. Das Wort selbst signalisiert schon: Es geht um befristete Einsätze. Du wirst als Zeitarbeiter für einen bestimmten Zeitraum bei einem Kundenunternehmen eingesetzt, kannst aber auch zwischen verschiedenen Einsätzen wechseln. Das ist das flexible Modell der modernen Arbeitswelt und machte die Staffingbranche zur Milliardenbranche.