Equal Treatment statt Tarifzwang: Edgar Schröder erklärt, warum Gleichstellung für Personaldienstleister 2026 ein echter Business Case ist. Jetzt lesen.
Equal Treatment gilt in der Zeitarbeit seit Jahren als Blackbox – juristisch kompliziert, wirtschaftlich riskant, operativ ein Monster. Edgar Schröder, Berater und Kopf der Akademie der Zeitarbeit, räumt damit in Episode 934 des Podcasts Liebe Zeitarbeit auf. Im Gespräch mit Daniel Müller zeigt er, warum Equal Treatment 2026 für viele Personaldienstleister ein echter Business Case ist, wie die Branche sich konsolidiert – und warum das zweite ES-Klassentreffen am 5. Mai 2026 in Nürnberg genau diese Themen auf die Bühne bringt.
Equal Treatment ist für Edgar Schröder kein Hexenwerk, sondern lässt sich auf drei Stellschrauben herunterbrechen: Arbeitsentgelt, Arbeitszeitregime und Urlaub. Mehr braucht es nicht, um die Gleichstellung zwischen internem Stammpersonal und Zeitarbeitnehmern sauber abzubilden.
“Also ich darf auch mal einfach sein”, sagt Schröder im Podcast. In der Personaldienstleistungsbranche werde gerne unnötig verkompliziert – mit Kantinenregelungen, Obstkorb-Diskussionen und hunderten Seiten Konzernjuristerei. Die Praxis zeige: Wer transparent dokumentiert, muss auch vor BA-Prüfern nicht zittern.
Schröder begleitet das Thema seit 2010, als er gemeinsam mit Katharina Bitter den ersten Workshop zu Equal Treatment in Hannover hielt. Seit der Einführung 2003 hat er Mandanten in der Umsetzung begleitet – Equal Treatment läuft also nicht im Experimentierkasten, sondern in gelebten Organisationen.
Besonders spannend: Der Gesetzgeber liefert über die Referenzentgelt-Regelung sogar eine Brücke zugunsten des Personaldienstleisters. Wenn in der Einsatzbranche tariflich abgebildete Entgelte gelten, wird die Gleichstellung vermutet.
Ein entscheidender Punkt im Gespräch: Equal Treatment und Tarifvertrag schließen sich nicht aus. Personaldienstleister können pro Standort, pro Abteilung oder pro Kundensegment differenzieren.
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis von Edgar Schröder: Im Industrieservice kann Tarifbindung sinnvoll sein, weil Betriebsräte auf Kundenseite Branchenzuschläge einfordern. Im Handwerk, wo Tarifregularien praktisch kaum greifen, lässt sich parallel Equal Treatment fahren. Das ist in der Praxis machbar – und wird bereits gelebt.
Auch der GVP hat diese Realität in seiner Satzung abgebildet: Nach Paragraph 4 ist eine ordentliche Mitgliedschaft sowohl bei Tarifbindung/Tarifanwendung als auch bei Equal-Treatment-Ausrichtung möglich. Equal-Treatment-Unternehmen sind also keine Fördermitglieder zweiter Klasse, sondern gleichberechtigt. Das ist nach der Fusion von iGZ und BAP eine bewusste strategische Weichenstellung.
Für Dich bedeutet das: Die Zwangsjacke Tarifvertrag – gerade nach den ambitionierten Tarifentgelt-Anpassungen – ist keine alternativlose Größe mehr.
Viele Personaldienstleister blockieren beim Thema Equal Treatment, weil sie sich an rechtswissenschaftlichen Detailfragen festbeißen: betriebliche Altersvorsorge, Firmenwagen, Kantinenzuschuss, Obstkorb. Edgar Schröders klare Einordnung: Das meiste schlägt in der Praxis nicht durch.
Ein Beispiel: Die betriebliche Altersvorsorge ist juristisch ein Thema – aufgrund der Überlassungshöchstdauer kommt der Zeitarbeitnehmer aber gar nicht in die Unverfallbarkeit. Rechtswissenschaftlich diskutierbar, praktisch irrelevant.
Schröder empfiehlt eine strukturierte Checkliste, die alle Stellschrauben systematisch abarbeitet. Wer Equal Treatment transparent umsetzt und sauber dokumentiert, hat auch bei BA-Prüfungen keine Probleme. Die fachlichen Weisungen zum AÜG und die Entgelttransparenzrichtlinie spielen Personaldienstleistern dabei sogar in die Karten.
Konkret rechnet Schröder im Podcast ein Praxisbeispiel vor: Verdient der stammbeschäftigte Helfer in Thüringen 14,50 € pro Stunde, kann der Zeitarbeitnehmer dieselben 14,50 € bekommen. Für Verleihfreie Zeiten (nicht Einsatzzeiten) reicht die Lohnuntergrenze – ohne tarifliches Hexenwerk.
Das Edgar-Schröder-Klassentreffen geht am 5. Mai 2026 im Schindlerhof Nürnberg in die zweite Runde. Das Format löst seit 2024 das frühere Unternehmerforum (2006–2024, bis zu 250 Teilnehmer) ab. Statt Messeatmosphäre gibt es Austausch auf Augenhöhe in überschaubarem Rahmen.
Stand Aufzeichnung waren 66 verbindliche Anmeldungen plus Reserven eingegangen, insgesamt sind 76 Plätze plus Team eingeplant. Rund 70 Prozent der Teilnehmer sind Geschäftsführer, Regional- oder Niederlassungsleiter.
Das Line-up 2026:
Start ist um 12:45 Uhr, der inhaltliche Block läuft bis 17:30 Uhr, danach folgt Netzwerken am Abend.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In den letzten vier Jahren sind laut Edgar Schröder rund 1.000 AÜG-Erlaubnisinhaber und fast 10.000 Niederlassungsstandorte vom Markt verschwunden. Auch die Zahl der beschäftigten Zeitarbeitnehmer hat sich in etwa halbiert.
Schröders Fazit: “Quantität war gestern, Qualität ist heute und ist die Zukunft.” Wer weiterhin mit einem Kalkulationsfaktor von 1,72 für Helfertätigkeiten arbeitet, verbrennt Marge. Viele BWAs halten sich aktuell nur durch das private Vermittlungsgeschäft über Wasser – ein strukturelles Novum.
Daniel Müller ergänzt: Es gibt auch Gewinner. Einige Personaldienstleister fahren das stärkste erste Quartal seit Jahren. Wichtig seien neue Geschäftsmodelle – etwa der Verkauf von Digitalisierungs- und KI-Dienstleistungen an Kunden. Nach wie vor greifen rund 70 Prozent der deutschen Unternehmen nicht auf Zeitarbeit zurück (Quelle: IAB-Unternehmenspanel). Das Potenzial ist also da.
Schröders politisch heikler Hinweis: Paragraph 9 AÜG ist die Achillesferse der Branche. Die Regelung zum Vermittlungshonorar nach vorangegangener Überlassung darf bei zukünftigen Reformen nicht fallen.
Equal Treatment bezeichnet die arbeits- und entgeltrechtliche Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern mit den Stammbeschäftigten beim Kundenunternehmen. Sie umfasst drei Bausteine: Arbeitsentgelt, Arbeitszeitregime und Urlaub. Rechtliche Grundlage ist das AÜG. Equal Treatment ist eine Alternative zum Tarifvertrag und seit 2003 verankert.
Nicht zwangsläufig. Das hängt vom Kundenumfeld ab. In Einsatzbranchen mit niedrigen Referenzentgelten – etwa in Teilen des Handwerks oder bei Helfertätigkeiten – kann Equal Treatment wirtschaftlich attraktiver sein als der Flächentarif. Entscheidend ist die individuelle Kalkulation pro Kunde und Standort.
Ja. Personaldienstleister können pro Standort, Abteilung oder Kundensegment unterschiedlich vorgehen. Für den Industrieservice mit Betriebsräten kann ein Tarifvertrag sinnvoll sein, für Handwerkskunden oder spezialisierte Segmente kann parallel Equal Treatment laufen. Beide Modelle schließen sich gesetzlich nicht aus.
Der GVP hat in seiner aktuellen Satzung nach der Fusion von iGZ und BAP klar geregelt: Eine ordentliche Mitgliedschaft ist sowohl mit Tarifbindung als auch mit Equal-Treatment-Ausrichtung möglich. Paragraph 4 der Satzung nennt die zulässigen Mitgliedschaftsarten. Equal-Treatment-Unternehmen sind somit keine Fördermitglieder zweiter Klasse.
Das zweite ES-Klassentreffen findet am 5. Mai 2026 im Schindlerhof in Nürnberg statt. Start ist um 12:45 Uhr, der inhaltliche Block läuft bis 17:30 Uhr, anschließend Netzwerk-Abend. Es sind rund 76 Teilnehmerplätze vorgesehen, Anmeldung über den von Edgar Schröder bereitgestellten QR-Code bzw. den Link in den Show-Notes.
Mit moderner HR-Software ist der Aufwand überschaubar. Entscheidend ist eine strukturierte Checkliste zu Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub sowie saubere Dokumentation gegenüber dem Kunden. Edgar Schröder betont: “Einfacher ist besser und auch zielführender.” Theoretische Detailfragen wie Obstkorb oder BAV schlagen in der Praxis kaum durch.
Equal Treatment ist kein Monster und keine Büchse der Pandora, sondern ein strategisches Werkzeug für Personaldienstleister, die in einem konsolidierenden Markt Margen und Handlungsspielraum zurückgewinnen wollen. Wer die drei Bausteine Entgelt, Arbeitszeit und Urlaub sauber beherrscht, hat 2026 einen echten Hebel – parallel oder alternativ zum Tarifvertrag. Und wer sich mit Kolleginnen und Kollegen auf Augenhöhe austauschen will, sollte sich den 5. Mai 2026 im Schindlerhof Nürnberg vormerken.
Sichere Dir einen der letzten Plätze beim zweiten Edgar-Schröder-Klassentreffen am 5. Mai 2026 in Nürnberg. Hands-on-Workshops, Equal-Treatment-Praxis, Marktausblick und direkter Austausch mit 70+ Unternehmerinnen und Unternehmern der Zeitarbeit.
→ Jetzt Platz sichern (Link in den Show-Notes)
Der Podcast wurde unterstützt von HR4YOU – Deiner HR-Software für die Personaldienstleistung.