Contracting oder Arbeitnehmerüberlassung? René Troche (freelance.de) erklärt Vertragsmodelle, Scheinselbständigkeit und Chancen für Personaldienstleister. Jetzt reinhören.
Contracting vs. Arbeitnehmerüberlassung: Der klare Vergleich für Personaldienstleister Das Wichtigste in Kürze Beim Contracting kaufst Du als Personaldienstleister Wissen ein und verkaufst es im Dienstleistungsvertrag weiter – bei der Arbeitnehmerüberlassung eine Arbeitskraft.
Für das Agenturmodell im Contracting brauchst Du keine AÜG-Erlaubnis , sondern nur saubere Dienstleistungsverträge mit Freelancer und Endkunde. freelance.de zählt über 300.000 registrierte Freelancer und rund 4.000 bis 4.500 Live-Projekte – plus aktuell rund 400 geprüfte AÜ-Projekte als Marktantwort auf die Rezession.