AGB in der Zeitarbeit rechtssicher gestalten: Einbeziehung, Haftung, Provision und Preisanpassung – mit CMS-Anwälten Dr. Bissels & Dr. Rohdenburg. Jetzt lesen.
Das Wichtigste in Kürze Eine Regelung ist bereits dann eine AGB, wenn sie für mindestens zweimalige Verwendung vorgesehen ist – auch im Rahmenvertrag, ohne dass „AGB” darüber steht. AGB werden im B2B-Kontext wirksam einbezogen, sobald der Verwender dem Vertragspartner die Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft – ein klarer Hinweis reicht in der Regel aus.
Es gelten immer die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart wurde – nicht automatisch eine später aktualisierte Online-Version. Haftungs-, Preisanpassungs- und Provisionsklauseln sind die häufigsten Streitpunkte – unwirksame Provisionsklauseln können den Provisionsanspruch komplett kippen.