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Tarif Zeitarbeit 2026: Die GVP-Entgelttabelle im Überblick

Stand: September 2026. Das Wichtigste in Kürze:

In der Zeitarbeit gilt seit 01.01.2026 der einheitliche DGB/GVP-Tarifvertrag.

Seit 01.09.2026 beträgt der Stundenlohn 15,42 € in der untersten Entgeltgruppe EG1 und 29,42 € in der höchsten Entgeltgruppe EG9.

Die nächste Erhöhungsstufe kommt am 01.04.2027: dann 15,87 € in EG1 und 30,30 € in EG9.

Den Verrechnungssatz und Deinen persönlichen Tariflohn berechnest Du mit den kostenlosen Rechnern auf dieser Seite.

Aktuelle GVP-Entgelttabellen 2026 für die Zeitarbeit – inkl. Verrechnungssatz- und Tarif-Check-Rechner für Personaldienstleister.

Speziell aufbereitet für Inhaber, Geschäftsführer und Führungskräfte: Was bedeuten die neuen Tarifwerte für Kalkulation, Marge und Vertrieb?

Das Wichtigste in Kürze

GVP-Entgelttabelle 2026/2027

Arbeitsverträge, Vorlagen & Rechtsberatung

Verrechnungssatz-Rechner

Tarif-Check: Erfahrungszuschlag

Häufige Fragen

Fragen zur Kalkulation?

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Tarif Zeitarbeit 2026: Die GVP-Entgelttabelle im Überblick

In der Zeitarbeit gilt seit 01.01.2026 der einheitliche DGB/GVP-Tarifvertrag.

Seit 01.09.2026 beträgt der Stundenlohn 15,42 € in der untersten Entgeltgruppe EG1 und 29,42 € in der höchsten Entgeltgruppe EG9.

Die nächste Erhöhungsstufe kommt am 01.04.2027: dann 15,87 € in EG1 und 30,30 € in EG9.

Den Verrechnungssatz und Deinen persönlichen Tariflohn berechnest Du mit den kostenlosen

Seit 01.01.2026 gilt das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk – es ersetzt die alten iGZ- und BAP-Tarifverträge vollständig.

Der Tarifabschluss vom 12.09.2025 sieht drei Erhöhungsstufen vor: 01.01.2026, 01.09.2026 und 01.04.2027.

deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € (seit 01.01.2026).

Für Dich als Inhaber oder Geschäftsführer heißt das: Kalkulation, Verrechnungssätze und Angebote jetzt anpassen – die drei Erhöhungsstufen gehören in jede Preisverhandlung 2026/2027.

+1,5 % nach 9 Monaten und +3,0 % nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit bei der Zeitarbeitsfirma – tariflich geregelt, gilt für alle Entgeltgruppen.

Nach 15 Monaten ununterbrochener Überlassung im selben Einsatzbetrieb hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Vergütung wie ein vergleichbarer Stammbeschäftigter (§ 8 AÜG, gesetzlich).

Zusätzlich zum Tariflohn, einsatzdauerabhängig gestaffelt – z. B. in Metall- und Elektroindustrie, Chemie, Druck, Kunststoff oder Holz/Möbel.

Für Ex-iGZ-Mitglieder gilt eine Übergangsregelung bis 30.06.2027, bevor das neue DGB/GVP-Tarifwerk vollständig greift.

Rechtssichere Muster und arbeitsrechtliche Begleitung – unsere klare Empfehlung.

Als GVP-Mitglied bekommst Du geprüfte Arbeitsvertragsmuster, Tariftexte und eine Rechtsberatung direkt vom Verband – die verlässlichste Quelle für rechtssichere Vorlagen in der Zeitarbeit.

Für individuelle arbeitsrechtliche Fragen rund um AÜG, Tarif und Equal Pay ist Dr. Alexander Bissels (CMS Deutschland) eine der ersten Adressen der Branche.

Liebe Zeitarbeit stellt bewusst keine eigenen Vertragsvorlagen bereit und leistet keine Rechtsberatung.

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DGB/GVP-Tarifwerk, Gesamtverband der Personaldienstleister (personaldienstleister.de), Tarifabschluss vom 12.09.2025. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 04.06.2026.

Diese Seite dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Nach dem DGB/GVP-Tarifwerk reichen die Stundenlöhne ab 01.01.2026 von 14,96 € in EG1 (Helfer) bis 28,95 € in EG9 (hoch qualifiziert/Spezialist). Ab 01.09.2026 gelten 15,42 € in EG1 bis 29,42 € in EG9. Dazu kommen Erfahrungszuschläge nach 9 und 12 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Die Entgeltgruppe richtet sich nach Tätigkeit und Qualifikation: von EG1 für Helfertätigkeiten bis EG9 für hoch qualifizierte Spezialisten. Die genauen Stundenlöhne jeder Gruppe stehen in der GVP-Entgelttabelle auf dieser Seite; mit dem Tarif-Check kannst Du Entgeltgruppe und Betriebszugehörigkeit kombinieren.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 01.01.2026 bei 13,90 € pro Stunde. Der GVP-Tarif liegt darüber: Schon die unterste Entgeltgruppe EG1 beträgt ab 01.01.2026 14,96 € und ab 01.09.2026 15,42 €.

Der Tarifabschluss vom 12.09.2025 sieht drei Erhöhungsstufen vor: 01.01.2026, 01.09.2026 und 01.04.2027. Ab 01.04.2027 reichen die Stundenlöhne von 15,87 € in EG1 bis 30,30 € in EG9.

Ja. Branchenzuschläge kommen zusätzlich zum Tariflohn und sind einsatzdauerabhängig gestaffelt, z. B. in Metall- und Elektroindustrie, Chemie, Druck, Kunststoff oder Holz/Möbel. Sie gelten zusätzlich zum Erfahrungszuschlag.

Der Verrechnungssatz ergibt sich aus dem Stundenlohn plus Lohnnebenkosten, darauf ein Aufschlag für Verwaltung, Vertrieb und Risiko und zuletzt die Zielmarge. Der kostenlose Verrechnungssatz-Rechner auf dieser Seite zeigt Dir Satz und Faktor sofort.

Seit dem Zusammenschluss von iGZ und BAP zum GVP gilt ab 01.01.2026 ausschließlich das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk. Die alten iGZ- und BAP-Tarifverträge sind vollständig abgelöst. Für Ex-iGZ-Mitglieder gilt eine Übergangsregelung bis 30.06.2027.

Nach § 8 AÜG hat der Zeitarbeitnehmer nach 15 Monaten ununterbrochener Überlassung im selben Einsatzbetrieb Anspruch auf Equal Pay – also auf die gleiche Vergütung wie ein vergleichbarer Stammbeschäftigter des Kundenbetriebs.

Der Erfahrungszuschlag erhöht den tariflichen Stundenlohn nach 9 Monaten Betriebszugehörigkeit bei der Zeitarbeitsfirma um +1,5 % und nach 12 Monaten um insgesamt +3,0 %. Er gilt zusätzlich zu Branchenzuschlägen und Equal Pay.

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Häufige Fragen

Was verdient man in der Zeitarbeit 2026 pro Stunde?

Nach dem DGB/GVP-Tarifwerk reichen die Stundenlöhne ab 01.01.2026 von 14,96 € in EG1 (Helfer) bis 28,95 € in EG9 (hoch qualifiziert/Spezialist). Ab 01.09.2026 gelten 15,42 € in EG1 bis 29,42 € in EG9. Dazu kommen Erfahrungszuschläge nach 9 und 12 Monaten Betriebszugehörigkeit.

Welche Entgeltgruppe bekomme ich?

Die Entgeltgruppe richtet sich nach Tätigkeit und Qualifikation: von EG1 für Helfertätigkeiten bis EG9 für hoch qualifizierte Spezialisten. Die genauen Stundenlöhne jeder Gruppe stehen in der GVP-Entgelttabelle auf dieser Seite; mit dem Tarif-Check kannst Du Entgeltgruppe und Betriebszugehörigkeit kombinieren.

Was ist der Unterschied zwischen GVP-Tarif und Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 01.01.2026 bei 13,90 € pro Stunde. Der GVP-Tarif liegt darüber: Schon die unterste Entgeltgruppe EG1 beträgt ab 01.01.2026 14,96 € und ab 01.09.2026 15,42 €.

Wann steigen die Tariflöhne in der Zeitarbeit?

Der Tarifabschluss vom 12.09.2025 sieht drei Erhöhungsstufen vor: 01.01.2026, 01.09.2026 und 01.04.2027. Ab 01.04.2027 reichen die Stundenlöhne von 15,87 € in EG1 bis 30,30 € in EG9.

Gibt es Branchenzuschläge in der Zeitarbeit?

Ja. Branchenzuschläge kommen zusätzlich zum Tariflohn und sind einsatzdauerabhängig gestaffelt, z. B. in Metall- und Elektroindustrie, Chemie, Druck, Kunststoff oder Holz/Möbel. Sie gelten zusätzlich zum Erfahrungszuschlag.

Wie berechnet sich der Verrechnungssatz in der Zeitarbeit?

Der Verrechnungssatz ergibt sich aus dem Stundenlohn plus Lohnnebenkosten, darauf ein Aufschlag für Verwaltung, Vertrieb und Risiko und zuletzt die Zielmarge. Der kostenlose Verrechnungssatz-Rechner auf dieser Seite zeigt Dir Satz und Faktor sofort.

Was ist der Unterschied zwischen iGZ- und GVP-Tarifvertrag?

Seit dem Zusammenschluss von iGZ und BAP zum GVP gilt ab 01.01.2026 ausschließlich das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk. Die alten iGZ- und BAP-Tarifverträge sind vollständig abgelöst. Für Ex-iGZ-Mitglieder gilt eine Übergangsregelung bis 30.06.2027.

Wann habe ich Anspruch auf Equal Pay?

Nach § 8 AÜG hat der Zeitarbeitnehmer nach 15 Monaten ununterbrochener Überlassung im selben Einsatzbetrieb Anspruch auf Equal Pay – also auf die gleiche Vergütung wie ein vergleichbarer Stammbeschäftigter des Kundenbetriebs.

Was ist der Erfahrungszuschlag?

Der Erfahrungszuschlag erhöht den tariflichen Stundenlohn nach 9 Monaten Betriebszugehörigkeit bei der Zeitarbeitsfirma um +1,5 % und nach 12 Monaten um insgesamt +3,0 %. Er gilt zusätzlich zu Branchenzuschlägen und Equal Pay.