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KI-VO Art. 4 Schulung

Schulung zu Art. 4 der EU-KI-Verordnung speziell für die Personaldienstleistung.

Inhalte: Pflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Mindestanforderungen an KI-Kompetenz, branchenspezifische Beispiele.

Mit Teilnahmenachweis für Deine Compliance-Dokumentation.

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Was deckt die Schulung ab?

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Vertrauen aus der Branche

Seit dem 02.02.2025 Pflicht. Wir machen Dich und Dein Team in einem halben Tag fit – nachweisbar mit Zertifikat.

Zwei Wege zum Zertifikat – wähle, was zu Deinem Team passt.

Trag Dich in die Warteliste ein, dann melde ich mich, sobald der nächste Termin steht.

Komplett auf Eure Größe und Schwerpunkte zugeschnitten.

Drei Varianten – BAFA-förderfähig, faire Preise, alle inkl. Zertifikat.

– bis zu 80 % Förderung möglich, gerne erkläre ich Dir das im Erstgespräch.

Drei Minuten Formular – innerhalb 24 Stunden hast Du ein konkretes Angebot.

(Logos und Teilnehmer-Stimmen werden ergänzt – Daniel liefert nach.)

Wir melden uns, sobald der nächste Termin steht.

Alle internen und externen Mitarbeitenden, die mit KI-Systemen arbeiten oder Entscheidungen von KI beeinflussen können – das betrifft Disponenten, Recruiter, Marketing, IT und Geschäftsführung. Praktisch: in einem typischen Personaldienstleister fast jeder am Schreibtisch.

Online-Sammeltermin und Inhouse-Online jeweils 4 Stunden. Vor-Ort-Format ein voller Tag mit Mittagspause. Den Inhalt machen wir nicht kürzer – aber wir können das Format an Eure Wochenstruktur anpassen.

Ja. Artikel 4 KI-VO verlangt nicht nur „ausreichende KI-Kompetenz", sondern auch, dass diese nachweisbar ist. Bei einer Prüfung durch eine Behörde ist das Zertifikat Dein direkter Nachweis – ohne sind die Bußgelder bis 35 Mio. EUR und persönliche Haftung der Geschäftsführung im Spiel.

Die zählen genauso, sobald sie KI-Systeme nutzen oder von KI getroffene Entscheidungen umsetzen. Bei Inhouse-Schulungen kannst Du beide Gruppen in einem Termin abdecken.

Online ab 1.490 EUR netto für bis zu 10 Teilnehmer (halber Tag), vor Ort ab 2.490 EUR netto für bis zu 15 Teilnehmer (ganzer Tag plus Reise). Das ist BAFA-förderfähig – das macht in den meisten Fällen 80 % der Investition aus. Konkretes Angebot innerhalb von 24 Stunden nach Eurer Anfrage.

Dann verstößt Ihr seit 02.02.2025 gegen die KI-VO. Bußgelder können bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, was höher ist. Hinzu kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Die Schulung ist die einfachste, günstigste Versicherung dagegen.

KI-VO Schulung Artikel 4 für Personaldienstleister | Liebe Zeitarbeit

Seit 02.02.2025 Pflicht: KI-Kompetenznachweis nach Artikel 4 KI-VO. Online-Sammeltermin, Inhouse-Schulung online oder vor Ort. Zertifikat inklusive. BAFA-förderfähig.

Pflichtschulung nach Artikel 4 KI-VO speziell für Personaldienstleister. Halber bis ganzer Tag, mit Zertifikat, BAFA-förderfähig.

alle, die mit KI-Systemen arbeiten oder KI-Entscheidungen beeinflussen

aus Disposition, Recruiting, Marketing, Geschäftsführung

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Dir.

Bitte später erneut versuchen oder direkt anrufen.